Betriebsrat - Minderheitenquote

Hallo allerseits,

ich habe §5 der WO gelesen. Wie sieht es bei einer relativ krassen Verteilung im Betrieb aus, sagen wir 50 Männer und 4 Frauen.

Reihe der Männer: 50-25-16,7-12,5-10-8,3-7,1
Reihe der Frauen: 4-2-1,3-1

Bei 54 Mitarbeitern besteht der BR aus 5 Personen. In diesem Fall müsste nicht zwangsnotwendig eine Frau an Bord sein, oder gibt es so etwas wie einen Minimalanteil?

Vielen Dank und viele Grüße
Klamfi

Hallo,

da müssten schon 10 Frauen vorhanden sein.

Berechnen kann man es hier: http://www.betriebsratswahl.info/quotenrechner/quote…

VG
EK

Hallo allerseits,

ich habe §5 der WO gelesen. Wie sieht es bei einer relativ
krassen Verteilung im Betrieb aus, sagen wir 50 Männer und 4
Frauen.

Reihe der Männer: 50-25-16,7-12,5-10-8,3-7,1
Reihe der Frauen: 4-2-1,3-1

Du meinst damit Höchstzahlen nach d’Hondt

Bei 54 Mitarbeitern besteht der BR aus 5 Personen. In diesem
Fall müsste nicht zwangsnotwendig eine Frau an Bord sein,

Stimmt, da die Höchstzahl für die Frauen nicht zu den ersten Fünf gehört.

oder
gibt es so etwas wie einen Minimalanteil?

Nein, die Minderheit im Betrieb muß mindestens so groß sein, daß sie nach der Berechnung der Höchstzahlen nach Geschlechtern auch eine Höchstzahl erreicht, die zu einem Sitz berechtigt. Bei 5 BRM in Deinem Beispiel müßte die erste Höchstzahl größer als 10 sein. Betrüge sie genau 10, müßte gelost werden.

Dies muß halt vom Wahlvorstand vorher geklärt werden, aber dafür gibt es auch Schulungen und Arbeitshilfen.

Vielen Dank und viele Grüße

&Tschüß

Klamfi

Wolfgang

Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für Euren Input. Damit fühle ich mich dann bestätigt, dass ich das richtig verstanden habe :smile:

Viele Grüße
Klamfi