Hallo allerseits,
ich habe §5 der WO gelesen. Wie sieht es bei einer relativ
krassen Verteilung im Betrieb aus, sagen wir 50 Männer und 4
Frauen.
Reihe der Männer: 50-25-16,7-12,5-10-8,3-7,1
Reihe der Frauen: 4-2-1,3-1
Du meinst damit Höchstzahlen nach d’Hondt
Bei 54 Mitarbeitern besteht der BR aus 5 Personen. In diesem
Fall müsste nicht zwangsnotwendig eine Frau an Bord sein,
Stimmt, da die Höchstzahl für die Frauen nicht zu den ersten Fünf gehört.
oder
gibt es so etwas wie einen Minimalanteil?
Nein, die Minderheit im Betrieb muß mindestens so groß sein, daß sie nach der Berechnung der Höchstzahlen nach Geschlechtern auch eine Höchstzahl erreicht, die zu einem Sitz berechtigt. Bei 5 BRM in Deinem Beispiel müßte die erste Höchstzahl größer als 10 sein. Betrüge sie genau 10, müßte gelost werden.
Dies muß halt vom Wahlvorstand vorher geklärt werden, aber dafür gibt es auch Schulungen und Arbeitshilfen.
Vielen Dank und viele Grüße
&Tschüß
Klamfi
Wolfgang