Guten Tag,
und zwar hätte ich gern info darüber, ob die Gründung eines B etriebsrates möglich ist, wenn in dem betrieb ausschliesslich 400 € Kräfte beschäftigt sind, bzw sidn derzeit auch „noch“ 3 festangestellte beschäftigt und ansonsten ca. 15 400 €Jobber…
…denn das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterscheidet nicht nach dem Grad der Beschäftigung. Da unstrittig ist, daß 400€-Jobber stinknormale Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind, werden diese mitgezählt, wenn es darum geht ob der Betrieb „betriebsratsfähig“ gem. § 1 BetrVG ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html
Sie haben auch aktives Wahlrecht gem. § 7
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__7.html
und sind wählbar gem. § 8
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__8.html
&Tschüß
Wolfgang