In vielen Fällen ist es ja glasklar, ob in einem Betrieb/einer Einrichtung ein Betriebsrat (Betreibsverfassungsgeset) oder ein Personalrat (Personalvertretungsgesetz) zu wählen ist.
Aber wie ist das bei einer Kreishandwerkerschaft bzw. Handwerkskammer?
(Organisationsstruktur Handwerk: http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkerschaft#Organi… )
Gruß JK