Betriebsrat: Wahlvorstand beeinflusst Kandidaten

Hallo zusammen,

ich bin ein absoluter Neuling, was Betriebsratswahlen angeht.

Für die kommende Betriebsratswahl habe ich mit einigen Kollegen eine Vorschlagsliste eingereicht. Das hat erstaunliche Reaktionen beim Wahlvorstand ausgelöst.
Dazu muss man sagen, dass so ziemlich alle Mitglieder des Wahlvorstands selbst in den neuen BR möchten, jedoch nicht auf „meiner“ Liste stehen.

Ein paar meiner Kollegen trugen sich zunächst auf die freie Liste, also für die Persönlichkeitswahl, ein. Nachdem wir unsere eigene Liste beim WV eingereicht hatten, mussten sie sich natürlich entscheiden, wo sie letzten Endes kandidieren möchten.

So weit, so gut. Habe natürlich entsprechende Kollegen informiert, das innerhalb der Frist zu tun.

Der Wahlvorstand bzw. der Teil, der selbst kandidiert, hat bei jedem einzelnen, der im Wahlbüro vorbeikam versucht, ihn davon zu überzeugen, von meiner Liste wegzugehen. Bei 2 Mitarbeitern ist das tatsächlich gelungen - mit dem Versprechen, auf einer anderen Liste (nämlich der des Wahlvorstandvorsitzenden) an einer höheren Position zu stehen.
Dem letzten Kollegen, der seine Erklärung abgeben wollte, wurde sinngemäß gesagt, er solle auf die andere Liste wechseln, damit meine Liste ungültig wird (mangels Stützunterschriften).

Meine Frage: ist dieses Verhalten zulässig? Und falls nicht, wie kann ich dagegen vorgehen? Im Web liest man viel über die Beeinflussung von AG-Seite, aber einen solchen Fall habe ich leider nicht gefunden.

Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten!

Meine Frage

Hallo Dopsch,

das ist ja wirklich eine unglückliche Situation bei Euch. Aus eben diesem Grund haben wir bei uns im Betrieb einen Wahlvorstand gehabt aus Leuten, die nicht selbst kandidieren wollten. Aber es ist natürlich nicht immer einfach, ausreichend Freiwillige dafür zu finden.

Eine eindeutige Antwort, ob das Verhalten Eures Wahlvorstands zulässig ist, kann ich Dir leider auch nicht geben. Grundsätzlich ist es verboten, die Betriebsratswahlen zu behindern oder „durch die Androhung von Nachteilen oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen“. Das gilt nicht nur für den Arbeitgeber:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__20.html

Dass eine Beeinflussung im Sinne von Überreden / Überzeugen verboten ist, glaube ich eigentlich nicht. Schließlich ist Betriebsratsarbeit auch ein gutes Stück Politik und dazu gehört (leider) auch, dass man bestimmte Personen auf seine Seite zieht usw.

Meine persönliche Meinung ist, dass in einem überschaubaren Betrieb, wo die meisten Mitarbeiter sich untereinander kennen, die Persönlichkeitswahl besser ist als die Listenwahl, weil hier alle Kandidaten die gleichen Chancen haben. Falls das Verhältnis zu Eurem Wahlvorstand noch zu retten ist, wäre es vielleicht die eleganteste Lösung, Ihr einigt Euch doch noch auf eine einzige Liste, auf der dann alle Kandidaten in einer fairen Reihenfolge (z.B. alphabetisch) stehen.
Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn es nicht sowieso noch weitere Vorschlagslisten gibt.
Wenn Ihr – aus welchen Gründen auch immer – auf Eurer eigenen Liste besteht und ausreichend Stützunterschriften sammeln könnt, kann Euch jedenfalls niemand davon abhalten. Ihr müsst dann allerdings damit rechnen, je nachdem, wie hoch Euer Rückhalt in der Belegschaft ist, dass vielleicht maximal einer von Euch in den Betriebsrat kommt, nämlich der, der oben auf der Liste steht. Alle weitere Kandidaten Eurer Liste wären dann bestenfalls Ersatzmitglieder.
Bei einer Persönlichkeitswahl dagegen würden die einzelnen Kandidaten gewählt werden können, die in der Belegschaft am Besten ankommen. Das ist nach meiner persönlichen Meinung der eigentliche Sinn einer Wahl.

Es hängt viel davon ab, wie groß Euer Betrieb ist und wie viele Kandidaten es gibt. Magst Du dazu noch etwas schreiben?

Viele Grüße
Kirsten

Hallo,

das Verhalten ist natürlich nicht zulässig. Wenn davon etwas (bzw. genug) beweisbar ist, handelt es sich gemäß § 119 Absatz 1 BetrVG um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Allerdings kannst du die Anzeige aufgrund § 119 Absatz 2 BetrVG nicht selbst auf den Weg bringen, sondern musst eine Gewerkschaft haben, die dich unterstützt. Wahlweise könnte es auch der Arbeitgeber sein. :smile:

Grüße … Bernd

Hallo Kirsten, hallo Bernd,

vielen Dank für Eure Antworten. Werde mir überlegen, ob und wie ich dagegen vorgehe - in unserer Firma gibt es eigentlich schon genug Konflikte. Werde auf jeden Fall das Gespräch mit ver.di und/oder unserer Geschäftsführung suchen.

@taigahilli:
Die Entscheidung, ob Listen- oder Persönlichkeitswahl ist gefallen. Gestern war der letzte Tag, eine Liste einzureichen.
Unser Betrieb hat momentan ca. 150 Mitarbeiter - Tendenz stark steigend. Auf meiner Liste kandidieren noch 9 Leute, insgesamt dürften es so ca. 20 sein (die andere Liste kenne ich nur auszugsweise).

Nochmals danke und viele Grüße
Dopsch

Hallo,
wer hat denn den Wahlvorstand gewählt?

Wenn er Wahlvorstand selbst kandidiert, ist das natürlich etwas fragwürdig, allerdings meines Wissens nicht verboten.

Kandidatensuche ist immer subjektiv und letzten Endes muß jeder Kandidat selbst wissen, auf welche Liste er will. Eine Liste vertritt ja entweder ein bestimmtes Ziel oder unterstützt bestimmte Personen.

Die Kandidaten, die gut geeignet wären, müßen halt oben auf die Liste und dann ruhig Werbung machen, auf einer Betriebsversammlung vorstellen, Flyer machen etc.
Das ist legitim, Wahlkampf halt.

Viel Glück.

Hi,
Wei nicht wie Ihr das mit Euren Kandidatenvorschlägen macht und was für Listen gemeint sind.
Normal läuft das so: Es gibt einen Wahlvorstand, dieser selbst kandidiert nicht für einen Sitz im BR! Diesem können Kandidaten genannt werden die auch selbst kandidieren möchten. Um Kandidat zu werden benötigt man 2 Zustimmungen von anderen Kollegen, d.h. man kann nicht einfach zum Wahlvorstand gehen und sagen ich kandidiere. Mindestens 2 Personen müssen den Antragsteller beim Wahlvorstand vorschlagen und die Kandidatur sozusagen beführworten.
Der Wahlvorstand hat grundsätzlich nichts mit dem momentanen BR zu tun und ist auch nicht verpflichtet Auskünfte an den BR zu geben. Eine Liste der Kandidaten wird ein paar Tage vor der Wahl ausgehängt - wann entscheidet der Wahlvorstand.
In Deinem Fall liegt wie ich das Beurteilen kann „Mogelei“ vor. Wenn Mitglieder vom Wahlvorstand selbst in den BR wollen, würde mich interessieren wie die Stimmenauszählung abläuft!?
Genaueres findet man im Betriebsverfassungsgesetz „Wahl des BR“
Ansonsten kann man dagegen nicht viel machen, ist ja schlimm genug, dass sich manche beeinflussen lassen indem man Ihnen eine höhere Stellung anbietet - solche Typen wollen eigentlich gar Nichts für die Arbeitnehmer erreichen, sondern sich nur wichtig machen indem sie im BR sind…
Grüße
T.O.

Hi,
wirklich helfen kann ich dir leider nicht. Ich bin mir aber sicher, dass das Verhalten nicht ok ist, aber sicher 100fach vorkommt.
Bist du in einer Gewerkschaft? Möglicherweise kann dir dort geholfen werden. Sonst hilft vielleicht öffentlich machen. Jeder Kollege, der weiß was passiert, hat eher die Chance frei zu entscheiden, wem er sein Vertrauen für die nächsten 4 Jahre gibt. Bleib’ dabei bitte sachlich, sonst hat man schnell den Ruf eines Nörglers.

Ich wünsche dir viel Erfolg
Dagma

Noch mal zu deinem Problem…
Warum wird genau deine Liste ungültig. Habt ihr sowenig Mitarbeiter, dass Du nicht genug Stützunterschriften bekommest???
Bitte mal genaue Info warum die 2 Liste ungültig sein soll. Wieviel MA??

lg

Hallo Frau/Herr Dopsch,
zur Beantwortung müßten die genaueren Zahlen (MA, Wahlberechtigte, etc.) aus Ihrem Betrieb vorliegen. Daß hier etwas nicht ganz sauber läuft, scheint auf der Hand zu liegen. In welcher Gewerkschaft sind Sie organisiert. Was sagt die/der zuständige BetriebsbetreuerIn dazu ? Falls Sie hier keine Rückendeckung haben, müßten Sie über eine offensive Informationspolitik über die Vorgänge aufklären. „Klingslputzen“ bei den Mitarbeitern sozusagen oder sich in einer Betriebsversammlung zu Wort melden. Rechtlich gesehen ist es kaum möglich, dieses Vorgehen zu unterbinden. Hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
MfG.
Andreas Tchorsch

Hallo
Das hört sich ja prickelnd an. Ich würde dir echt vorschlagen dich über die IG Metall zu Informieren. So weit ich weiß ist es die beste lösung sich selber dort vorzustellen. Denn am Telefon ist das ganze nur eine Zerreiß Probe. Weiterhin kannst du ja mal einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wenn du Versichert bist kostet es dich keinen Cent. Ich selber habe durch solche Aktionen eine Neuwahl herbei geführt. Aber sei dir sicher. Fährst du diese Geschütze auf, musst du es auch durchziehen und dann kannst du sehr schnell zum Buuh Mann in der Ganzen Bude werden. Ich weiß wovon ich Spreche glaub mir.

MFG
Hasenfratz27

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Letzten Endes habe ich meine Liste durch bekommen. Ein bisschen sanfter Druck auf den (§119 BetrVG) hat gewirkt…

Hallo…
tut mir leid, aber da kann ich auch nicht weiterhelfen.
Wahlwerbung ist natürlich erlaubt, aber so etwas kenne ich nicht.
In unseren Betrieb wird direkt gewählt, nicht über Listen.
Hoffe, jemand anderes kann da besser weiterhelfen…

LG

Hallo Dopsch,

meines erachtens ist diese Vorgehensweise des WV nicht akzeptabel.
Der nächste Schritt wäre ja das der WV die Stimmzettel z.B. der Briefwähler so manipuliert, dass die Wahl des BRs so ausgeht wie der WV sich das wünscht. Denn beim Eingang der Stimmzettel der Briefwähler hat der WV ja die möglichkeit zu pfuschen.
Ausserdem haben die Kandidaten keine Wahlwerbung zu machen, so nach dem Motto wählt mich dann wird sich dieses oder jenes ändern.
Für mich ist der Wahlvorstand nicht akzeptabel und ich würde versuchen die Wahl anzufechten, da der WV offensichtlich befangen ist (da sind Fristen zu beachten).
Ich an Deiner Stelle würde mich mit der für euch zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen, meiner Ansicht nach sollte es eine Gewerkschaft sein die dem DGB (Deutscher Gewerkschafts Bund) angeschlossen ist, Mitglieder bekommen ab dem ersten Tag der Zugehörigkeit zu einer DGB Gewerkschaft kostenlose Beratung in rechtlichen Fragen.
Hoffenlich hat Dir meine Antwort geholfen, bitte gib bescheid.

Sidebiker

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