Hallo,
ich arbeite in einem Nds. Betrieb saisonbedingt mit ca. 280 - 350 MA --> inkl. Geschäftsstellenmitarbeiter (GS).
Wir sind über halb Nds. verteilt! Drei meiner Kollegen haben mit meiner Zustimmung nun die Gründung eines Betriebsrates (BR) in die Wege geleitet.
14 Tage später haben die MA (18 = Teil der o.g. Anzahl) der (GS) ebenfalls die Gründung eines BR in die Weg geleitet.
1.) Ist dies rechtlich überhaupt möglich?
2.) MA der GS werden vom Geschäftsführer (GF) eingestellt, außer den vier Abteilungsleitern. Diese werden vom GF und dem Vorstand eingestellt.
3.) So ersten erlaubt und rechtlich möglich, gibt es hier eine Rangfolge respektive hat unsere Einreichung Vorrang?
4.) Ich halte es rechtlich für bedenklich bis rechtsunwirksam, das der Arbeitgeber (AG= Vorstand u. GF) es zulässt zwei BR gründen zu lassen. Stimmt das?, denn die MA der GS sind Teil der „Dreiteilung“ (Vorstand & GF ; Hauptamtliche, so wie o.g. drei Kollegen - also auch MA der GS u. Ehrenamtliche) unseres Landesverbandes.
Im Voraus danke für eine Rückmeldung
Ferdinand
Moin,
also bei uns wurden Betriebsräte nie gegründet sondern gewählt. Der für eine Wahl notwendige Wahlvorstand wird im Normalfall, wenn vorher kein BR bestand, auf einer Betriebsversammlung gewählt.
Gruß
TET