Betriebsrats-Wahl

Hallo www-ler,

in unserem Unternehmen hat vor ein paar Tagen eine Betriebsrats-Wahl stattgefunden. War auch soweit alles o.k., mir ist nur ein Punkt aufgefallen:
3 Mitarbeiter, die auf der Wahlliste standen, waren gleichzeitig auch im Wahlvorstand bzw. Wahlhelfer.
Weiss jemand von euch, ob das überhaupt erlaubt ist? Ich will den Kollegen ja nicht unterstellen, dass sie die Wahl manipuliert haben o. ä., aber es sollte schliesslich alles seine Richtigkeit haben…besonders bei einem so wichtigen Thema

Schöne Grüsse
Eva

Hallo,

natürlich dürfen Mitglieder des Wahlvorstands auch für die Betriebsratswahl antreten, denn sie sind Mitarbeiter des Betriebs, hoffentlich über 18 Jahre alt und keine Leitenden Angestellten.

Grüße Michael

Hallo.

3 Mitarbeiter, die auf der Wahlliste standen, waren
gleichzeitig auch im Wahlvorstand bzw. Wahlhelfer.

Das ist durchaus nicht verboten. Der Wahlvorstand macht ja weiter nichts, als die Wahl einzuleiten und durchzuführen. Das kann er aber nicht nach Gutdünken, sondern muß sich an die Wahlordnung halten, die Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes ist.

Gleichzeitig Wahlvorstand, BR-Kandidat und Wahlhelfer halte ich nicht für besonders günstig. Besser ist es, wenn der Wahlvorstand sich Wahlhelfer heranzieht, die nicht als Kandidaten auftreten - das Recht dazu hat er. Aber er muß nicht.

Gruß kw

Na, wenns so ist…vielen Dank! (owt)

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