Hallo,
trifft es zu, dass ein Arbeitnehmer den Betriebsrat bei einem Beurteilungsgespräch hinzuziehen kann? Kann die Personalabteilung bzw. der Vorgesetzer irgendwelche Einwände vorbringen? Auf jeden Fall wäre ja dann wieder Chancengleichheit gegeben, was im Normalfall nicht möglich ist.
Gruß
Roland
Hallo auch,
in meiner Firma ging das. Ich sehe auch keinen vernünftigen Grund, dass der AG dies ablehnt.
Auf jeden Fall wäre ja dann wieder
Chancengleichheit gegeben, was im Normalfall nicht möglich
ist.
Aber warum Chancengleichheit? Sitzt Du mehreren Personen gegenüber? Und warum hast Du Befürchtungen über den Tisch gezogen zu werden?
Mitarbeitergespräche sind völlig normal und sollen auch, in intakten Firmenkulturen, nicht dazu dienen den Mitarbeiter in die Pfanne zu hauen, sondern dazu eine „Entwicklung“ möglich zu machen und Ziele abzustecken.
Gruß bobesch
Hallo.
trifft es zu, dass ein Arbeitnehmer den Betriebsrat bei einem
Beurteilungsgespräch hinzuziehen kann?
Ja, da Beurteilungssysteme und deren Anwendung mitbestimmungsrelevant sind.
Kann die Personalabteilung bzw. der Vorgesetzer irgendwelche Einwände
vorbringen?
Das bringen die ganz bestimmt fertig
Ob diese Einwände greifen, ist eine andere Frage.
Auf jeden Fall wäre ja dann wieder Chancengleichheit gegeben, was im
Normalfall nicht möglich ist.
Diesen Passus verstehe ich grundiziell nicht. Was heißt „Chancengleichheit“? Im Regelfall wird ein Beurteilungssystem (in Betrieben mit BR) bei der Einführung mit einem Regelwerk ausgestattet, das bei Unstimmigkeiten, Unklarheiten, wasweißich, greift. Wenn eine turnusmäßige Beurteilung durch den direkten Vorgesetzten erfolgt, wird das Gespräch dazu normalerweise zwischen diesem und dem Betroffenen geführt - da sitzen also zwei Leute am Tisch. In den meisten Beurteilungssystemen ist dann ein Einspruchsmechanismus eingebaut, worauf entweder noch eine Gesprächsrunde zwischen Mitarbeiter, direktem Chef und dessen Chef oder aber - bei tariflich geregelten Beurteilungen - eine paritätisch besetzte Runde anberaumt wird. Die Führung eines Beurteilungsgespräches in Tribunalform, so dass eine gravierende Ungleichheit hinsichtlich der Anzahl der Beteiligten besteht, ist mir noch nicht begegnet …
???
Gruß Eillicht zu Vensre