Hallo, bin Betriebsrat und die Geschäftsleitung hat mein Antrag für BR-Schulung nach §37/6 abgelehnt.
Begründung : Nichtberücksichtigung der Betreiblichen Notwendigkeit.
Das Gremium und ich sind der Meinung dass wir das Seminar unbedingt zu diesem Zeitpunkt brauchen, weil zur diesem Thema „Mitbestimmung bei Überstd“ , das TOP-Thema bei uns in der Firma ist. Es sit abzusehen dass wir in
naher Zukunft mit der Gl über dieses Thema in Verhandlungen treten . Ein Ausweichtermin wurde geprüft, kommt aber für den Betriebsrat nicht in frage , der wäre zu spät.
Wir sind schon zeit Jahren in Projektarbeit, das heißt unsere Betriebsvereinbarung "Flex. Arbeitszeit " ist für die betreffenden MA aufgehoben , wir haben sehr viele Überstd.
und werden gedängt von Vorgesetzten diese uns auszahlen zu lassen, weil wir wenn wir Freizeit nehmen auf der Arbeit ja fehlen. Die Arbeitsbelastung ist sehr hoch und wir können eigentlich nie frei machen od. zu Betriebsratsseminaren gehen. Sie haben uns noch nie abgelehnt aber diskutiert haben wir bis ja immer über die Notwendigkeit. Es wird vor die Einigungsstelle gehen , wie stehen meine chancen zu Semianrbesuch der mir vorschwebt.
FAQ:1129
Hallo,
als Betriebsrätin sollte man den Vorschalttext zu FAQ:1129 eigentlich lesen, verstehen und beachten können.
Aber wer solche Fragen anscheinend auch noch mit Klarnamen postet …
Kopfschüttelnd
Wolfgang