kann nur für die ersatzmitglieder eines betriebsrates eine situng einberufen werden bezw haben die ersatzmitglieder ein recht darauf gruss
kann nur für die ersatzmitglieder eines betriebsrates
eine situng einberufen werden bezw haben die
ersatzmitglieder ein recht darauf gruss
Hallo,
wenn eine Sitzung notwendig ist (zB wegen Fristen bei Kündigungen), muß diese auch dann einberufen werden, wenn nur Ersatzmitglieder teilnehmen müssen, sofern genügend Ersatzmitglieder für die Beschlussfähigkeit geladen werden können.
Diese müssen dann halt unter sich einen Versammlungsleiter wählen.
&Tschüß
Wolfgang
kann nur für die ersatzmitglieder eines betriebsrates
eine situng einberufen werden bezw haben die
ersatzmitglieder ein recht darauf grussHallo,
wenn eine Sitzung notwendig ist (zB wegen Fristen bei
Kündigungen), muß diese auch dann einberufen werden, wenn nur
Ersatzmitglieder teilnehmen müssen, sofern genügend
Ersatzmitglieder für die Beschlussfähigkeit geladen werden
können.Diese müssen dann halt unter sich einen Versammlungsleiter
wählen.&Tschüß
Wolfgang
ganke nur was ist wenn vom ordendlichen br köpfe da sind dann können ja nicht alle ersatzmitglieder geladen werden !!! kann man auch die ersatzmitglieder sitzung für sitzung der reihe laden oder immer nur den erszen und wenn er nicht dann den folgenden gruss musikschule
Hallo,
mit Absätzen und Satzzeichen lesen sich Fragen leichter.
Im Moment weiß ich jetzt nicht, was die Nachfrage im Zusammenhang mit der ersten Frage soll.
Natürlich dürfen nur so viele Ersatzmitglieder nachgeladen werden, wie ordentliche Mitglieder fehlen. Das steht so im Gesetz. Wo ist jetzt Dein Problem ???
&Tschüß
Wolfgang
Sorrry Wolfgang ! Mein Problem ist OB für alle ersatzmitglieder eine ausserordendliche Sitzung einberufen werden kann bezw ob wir ein Recht darauf haben . Denn wir wissen garnicht über den neusten Stand der Dinge bescheid was die firma betrifft zb Neueinstellungen Entlassungen halt alles was sonst noch so in den letzten 11 monaten angefallen ist lg
Hallo,
jetzt lichtet sich langsam der Nebel.
Nein, das was Dir vorschwebt, ist absolut gesetzlich unzulässig. Ersatzmitglieder werden nur in der Zeit informiert, in der sie tatsächlich herangezogen werden. Dann haben sie Anspruch auf alle notwendigen Informationen - aber auch nur dann !!!
&Tschüß
Wolfgang