Hallo zusammen,
angenommen in einem Betrieb gab es bisher keinen Betriebsrat. 3 Mitarbeiter wendeten sich an die Gewerkschaft, und unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Fristen und Vorschriften wurde ein Wahlvorstand gewählt und von diesem die Wahl eingeleitet.
Angenommen, bei einer vorherigen Infoveranstaltung wurde folgendes festgehalten zum Thema „Wen schlagt ihr als Betriebsratskandidaten vor?“:
Die Vorschläge sollen schriftlich eingereicht werden innerhalb von zwei Wochen.
Wenn man eine Listenwahl möchte, muss man eine Liste mit beliebig vielen Namen abgeben, die aber 7 Stützunterschriften haben muss.
Andernfalls gibt man eine Liste mit beliebig vielen Namen ab, die dann ohne Stützunterschriften automatisch als Vorschlagskandidaten für eine Personenwahl gelten.
In beiden Fällen soll die Liste den Namen desjenigen enthalten, der die Vorschläge macht.
Wäre das nicht ein Verstoß gegen das Prinzip der geheimen Wahl?
Wenn z.B. der Betriebsrat aus 8 Personen bestehen soll, und jemand schlägt 6 Personen vor, dann ist doch jedem klar dass derjenige auch diese 6 Personen wählen wird? Natürlich sieht „nur“ der Wahlvorstand die Zettel, trotzdem verstößt das gegen mein persönliches Empfinden der geheimen Wahl.
Viele Grüße,
Sandry