Betriebsratswahl 2010

Liebe/-r Experte/-in,
könnt Ihr mir genau erklären, wie das mit der Minderheitquote zu verstehen bzw. zu errechnen ist, bezüglich einer Listenwahl?
Bei uns im Betreib ca. 400 Beschäftigte, arbeiten ca. 10 Frauen.
Dann noch einige Fragen:
Wer bestimmt wieviel Stützunterschriften ich für die von mit erstellte Liste zur BR-Wahl brauche?
Gibt es hier klare Vorgebaen laut BetrVG, z.B. abhängig von der Zahl der Wahlberechtigten, oder der Beschäftigten, bzw. wieviel Personen sich auf meiner Liste befinden?
Wieviel Personen darf ich auf meine Liste aufführen, bzw. gibt es hier auch klare Richtlinien oder Vorgaben?
Wenn nicht, wie sollte ich hier Zahlenmäßig vorgehen?

Schon mal vielen Dank im Voraus für die Mühe.

MfG
Peter

Die Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder des Minderheitengeschlechts errechnet sich nach dem de Hondschen „Höchstteilwertsystem“. Liste der Geschlecheranzahl geteilt durch 1/2/3/4 etc. Die jeweils höchsten Ergebnisse werden bis zur Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder gereiht.
Hier ist mindestens eine Frau zu wählen. Die genauen Vorgänge entnehmen Sie bitte den zahllosen google-baren BR-Wahlrechnern.
Stützunterschriften : Siehe § 14 Abs. 4 BetrVG also 20% der Beschäftgten etc.
Die Anzahl der Bewerben auf den Wahlvorschlagslisten ist nach oben beliebig und soll gem § 6 WO 2001 die doppelte Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder aufweisen.
MfG
Det