Liebe/-r Experte/-in,
könnt Ihr mir genau erklären, wie das mit der Minderheitquote zu verstehen bzw. zu errechnen ist, bezüglich einer Listenwahl?
Bei uns im Betreib ca. 400 Beschäftigte, arbeiten ca. 10 Frauen.
Dann noch einige Fragen:
Wer bestimmt wieviel Stützunterschriften ich für die von mit erstellte Liste zur BR-Wahl brauche?
Gibt es hier klare Vorgebaen laut BetrVG, z.B. abhängig von der Zahl der Wahlberechtigten, oder der Beschäftigten, bzw. wieviel Personen sich auf meiner Liste befinden?
Wieviel Personen darf ich auf meine Liste aufführen, bzw. gibt es hier auch klare Richtlinien oder Vorgaben?
Wenn nicht, wie sollte ich hier Zahlenmäßig vorgehen?
Schon mal vielen Dank im Voraus für die Mühe.
MfG
Peter