Liebe/-r Experte/-in,
bei uns ist derzeit die Betriebsratswahl am laufen und hierzu hat sich nun eine Frage ergeben die ich gerne an Sie weitrreichen möchte. Eventuell findet sich hierzu eine Antwort!
Für die Organisation der Betriebsratswahl wurde der Wahlvorstand mit drei ordentlichen Mitgliedern bestellt. Hinzu wurden 6 Walhelfer per beschluss bestellt, die im Vorfeld per Losentscheid der Reihe nach mit Ordnungsnummern (also 1-6) versehen wurden.
Nun sind zwei von den ordentlichen Wahlvorstandsmitgliedern krank geworden, so dass nur noch eines übrig blieb. Aktuell werden in den Niederlassungen die Wahlvorschläge persönlich verteilt. Dabei ist nun aber nicht der Wahlhelfer mit der Nummer „1“ mit dabei, sondern diesen hatte man offensichtlich übergangen und den Wahlhelfer mit der Nummer „2“ beteiligt. Sowohl Wahlfer 1 und 2 sind auf zwei verschiedenen Wahlvorschlagslisten als Bewerber eingetragen.
Es entsteht in diesem Zusammenhang der der Eindruck, dass Wahlhelfer 2 mit Absicht hinzugezogen- und dabei Nr. 1 übergangen wurde, um ihn bei der Wahlwerbung zu begünstigen.
Was meinen Sie dazu? Muss die Reihenfolge nicht eingehalten werden, da die Wahlhelfer schließlich auch mit Ordnungsnummern versehen wurden? Ist diese Vorhehensweise dafür geeignet eine Wahlanfechtung zu begründen?
Danke für Ihre Mühe bereits an dieser Stelle.
Gruß…Holger