Betriebsratswahl bes. Kündigungsschutz

Hallo!

Angenommen, 3 Mitarbeiter eines recht kleinen Unternehmens (alles in allem 9 Vollzeitkräfte) möchten einen Betriebsrat ins Leben rufen und berufen eine Wahl des Wahlvorstands ein.

Haben die dann schon einen besonderen Kündigungsschutz, oder kommt der erst mit der Wahl zum Wahlvorstand?

Es grüßt
Incognito

Auch hallo.

Angenommen, 3 Mitarbeiter eines recht kleinen Unternehmens
(alles in allem 9 Vollzeitkräfte) möchten einen Betriebsrat
ins Leben rufen und berufen eine Wahl des Wahlvorstands ein.

Suche unter arbeitsrecht.de nach ‚Betriebsrat‘ -> http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Haben die dann schon einen besonderen Kündigungsschutz, oder
kommt der erst mit der Wahl zum Wahlvorstand?

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/nachgefragt/…

HTH
mfg M.L. (gerade mit freier Opera Lizenz unterwegs :wink: )