Angenommen, 3 Mitarbeiter eines recht kleinen Unternehmens (alles in allem 9 Vollzeitkräfte) möchten einen Betriebsrat ins Leben rufen und berufen eine Wahl des Wahlvorstands ein.
Haben die dann schon einen besonderen Kündigungsschutz, oder kommt der erst mit der Wahl zum Wahlvorstand?
Angenommen, 3 Mitarbeiter eines recht kleinen Unternehmens
(alles in allem 9 Vollzeitkräfte) möchten einen Betriebsrat
ins Leben rufen und berufen eine Wahl des Wahlvorstands ein.