Betriebsratswahl während Kündigung + <5 Mitarb

Folgender Fall:
Ein Kleinunternehmen, bestehend aus einem Chef, einer Teilzeit-
und fünf Festangestellten (Vollzeit).

Die fünf Festangestellten haben wegen innerbetrieblichen
Querelen und Spannungen vor einigen Wochenn beschlossen einen
Betriebsrat ins Leben zu rufen.

Nun hat in der Zwischenzeit (vor Wahl d. Betriebsrats) eine der
Festangestellten gekündigt, eine weitere wird noch kündigen
(auch vor der Wahl).

Frage: Ist es nun überhaupt noch zulässig
a.) dass die kündigenden Mitarbeiter an der Wahl noch teilnehmen
und
b.) ist der Betriebsrat überhaupt noch handlungsfähig bzw. kann
es ihn über haupt noch geben?

PS: Es soll versucht werden, die Wahl noch vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses der beiden Kündigenden zu legen.

Danke im Voraus für Hilfe.

Meiner Ansicht nach hat das Ganze - wenn überhaupt - nur dann einen Sinn, wenn die kündigenden Mitarbeiter nahtlos ersetzt werden. Ist dies nicht der Fall hat das Unternehmen zumindest vorübergehend nicht die nötige Mitarbeiterzahl, um überhaupt einen Betriebsrat zu bilden…also wäre dann aller Aufwand vergeblich gewesen.

Wenn du willst, kann ich dir das Betriebsverfassungsgesetz mal mailen, schick mir einfach mal eine E-Mail ([email protected]) in der du mir mitteilst, in welchem Format du´s gerne hättest (pdf, word9x, openoffice)

Hallo.

§1 BetrVG : „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen … gnagnagna … werden Betriebsräte gebildet“.

Dieses „in der Regel“ ist interpretationsfähig. Im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Sachverhalt erfüllt ist, wenn die Beschäftigtenzahl nicht auf Dauer unter fünf sinkt. Die Feststellung, wieviele AN „in der Regel“ beschäftigt sind, trifft der Wahlvorstand. Der AG könnte dann höchstens vor den Kadi ziehen, um diese Feststellung anzufechten. Hängt das Wahlausschreiben? Hat der WV die Feststellung schon getroffen? Wenn ja - gewonnen.

a.) dass die kündigenden Mitarbeiter an der Wahl noch
teilnehmen

Wenn sie am Tag der Wahl noch beschäftigt sind : Ja. Gekündigt oder ungekündigt spielt keine Geige.

b.) ist der Betriebsrat überhaupt noch handlungsfähig bzw.
kann es ihn überhaupt noch geben?

Mit der dauerhaften Unterschreitung der Beschäftigtenzahl entfällt die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des BR. Dadurch wird sie aber nicht gesetzwidrig

Gruß kw