Betriebsratswahl - Wahlvorstand

Hallo,

gibt es eine bestimmte Prozedur, wie ein Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl bestimmt wird. Muss dieser Wahlvorstand im Betrieb veröffentlicht werden und wenn ja zu welchem Zeitpunkt (vor der BR-Wahl), bzw. wie.
Wieviele Mitglieder muss bzw. darf ein Wahlvorstand haben?

Vorab schon vielen Dank für die Info.

LG
Bibi

Hallo,

ja gibt es: In Betrieben mit BR wird der Wahlvorstand vom BR bestimmt, in Betrieben ohne BR von den Wahlberechtigten in einer Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes. Fristen zur Bestellung gibt es nur indirekt, weil in Betrieben mit BR ja die Amtszeit des BR irgendwann abläuft und daher auch die Neuwahl eingeleitet werden muss. Die Fristen sind aber unterschiedlich, je nach Wahlverfahren (vereinfachtes Wahlverfahren oder reguläres Wahlverfahren), was wiederum maßgebend davon abhängt, wie groß der Betrieb ist (50, 100 oder mehr Mitarbeiter?).

Ein Wahlvorstand hat idR 3 Mitglieder, wobei auch mehrere in Betracht kommen, wenn es mehr als 3 Wahllokale geben soll, die parallel geöffnet haben.

VG
EK

Gewerkschaft fragen.
Hi Bibi!

zur Durchführung von Betriebsratswahlen gibt es bei den Gewerkschaften gutes Informationsmaterial. Meist sogar praktische Hilfe.

Insbesondere die Einhaltung der Zeitpläne, die Bestimmung der Wahlberechtigten, die Aushänge, die Niederschriften sind mit Vorlagen zu erhalten.

Frag mal an !

LG Ulli