hat der Betriebsrat das Recht von allen Mitarbeitern die Adressdaten, Geburtstagsdaten und Abteilungszugehörigkeiten von der Personalabteilung für eine bevorstehende Betriebsratswahl (evtl. Briefwahlen) einzufordern?
Da es auch Briefwahl ohne Antrag gibt, muss der Wahlvorstand natürlich auch die Adressen haben. Ob er die nun erst verlangt, wenn feststeht, wer Briefwähler ist oder von vornherein alle, um sich optimal mit Anfertigung der Umschläge für die Unterlagen vorzubereiten, insbesondere wenn mit vielen Briefwählern zu rechnen ist (z.B. kleine Niederlassungen mit zentralem Betriebsrat), liegt im Ermessen des Wahlvorstands.