Betriebsratswahlen

Hallo!
In Firma X sind die BR wahlen etwas später. Die Frage die auftauchte ist, ob kurzfristige Aushilfen, also Personen die vielleicht auch nur einmal im Monat dafür aber über mehrere Monate eingesetzt waren, wahlberechtigt sind. Wenn ja o. nein. kann man das irgendwo erlesen? Das BetrVG ist doch irgendwie etwas schwammig.
Vielen Dank

Corinna

HalloCorinna,

Das BetrVG ist doch irgendwie
etwas schwammig.

Ich verstehe nicht was daran

„Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.“ http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__7.html

schwammig sein soll. *grübel*

MfG

Hallo!
Na weil es mir etwas spanisch vorkommt wenn jede Aushilfe die mal einen Besen in der Hand gehabt hat soviel im Betrieb mitmischen darf. (Nichts gegen Spanier oder Aushilfen). Das kann doch nicht richtig sein?!

Wie bitte?
Hallo Corinna,

Na weil es mir etwas spanisch vorkommt wenn jede Aushilfe die
mal einen Besen in der Hand gehabt hat soviel im Betrieb
mitmischen darf.

Da ist nicht die Rede von „gehabt hat“. „(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.“

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__5.html

Das kann doch nicht richtig sein?!

Du bist also der Meinung, dass jemand auch über Belange der Aushilfen mitbestimmen kann, aber diese Aushilfen denjenigen nicht wählen können dürften? Oder versteh ich da (hoffentlich) was falsch?

MfG

Hallo!
Es geht darum das manche Aushilfen (kurzfristige Aushilfen) sehr wohl schon 6 Monate einem Betrieb angehören können aber eben nur einmal dort gewesen sind. Dann hat diese Menschen so gut wie niemand gesehen. Aber sie könnten nicht nur wählen sondern auch BR werden. Und das kann doch nicht so vorgesehen sein! Damit hätten sie ja dann auch noch Sonderkündigungsschutz. Da sollten doch die festen Arbeitnehmer mehr zählen.

Hallo,

oh man…

Aber sie könnten nicht nur wählen sondern auch BR werden. Und
das kann doch nicht so vorgesehen sein!

Ähm, wieso nicht? Nur, wenn den keiner kennt, wird das wohl kaum passieren. Versteh also die Frage nicht.

Im übrigen nennt man das ganze Demokratie. Alternativ könntet ihr auch nen Putsch anzetteln und wer die stärksten Waffen hat, wird Präsident.

Damit hätten sie ja dann auch noch Sonderkündigungsschutz
Da sollten doch die festen Arbeitnehmer mehr zählen.

Find ich auch Sch…, diejenigen, die am längsten da sind, haben die meisten Rechte. Hier im Rheinland nennt man das „Pfründe“. Die Jungen solln erst mal da hin riechen, wo die Alten schon hingesch… haben.

Stammtischgeschwätz.

Sorry,
T.

Hallo!

Es geht darum das manche Aushilfen (kurzfristige Aushilfen)
sehr wohl schon 6 Monate einem Betrieb angehören können aber
eben nur einmal dort gewesen sind. Dann hat diese Menschen so
gut wie niemand gesehen.

Und für wie groß hältst du die Wahrscheinlichkeit, dass so jemand gewählt wird? Und wenn sie wirklich nur befristet für 6 Monate dort sind erfüllen sie nicht die Bedingung für Wählbarkeit. http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__8.html

Aber sie könnten nicht nur wählen
sondern auch BR werden.

Erst, wenn die 6 Monate um sind.

Und das kann doch nicht so vorgesehen
sein!

[Ironie]So eine Unverschämtheit aber auch![/Ironie]

Damit hätten sie ja dann auch noch
Sonderkündigungsschutz.

Wenn man befristet eingestellt ist, läuft die Befristung aus. Da hilft auch kein Kündigungsschutz (auch nicht als BR-Mitglied).

Da sollten doch die festen
Arbeitnehmer mehr zählen.

Mal so interessehalber: Hast du dich für den BR aufstellen lassen?

MfG

Hallo!
Dann ist das wohl wie es ist.

Mal so interessehalber: Hast du dich für den BR aufstellen
lassen?

Nein. Würde das aber auch nicht machen wollen. Ich denke es ist eine große Verantwortung interessen anderer zu vertreten.
Gruß Corinna