Betriebsratwahlen

Hallo an alle Experten,

mal angenommen ein AN ist nicht ganz zufrieden mit den Betriebsratswahlen ,da er leider nicht gewählt wurde.Hat der AN eine möglichkeit eine neue Betriebsratswahl zu verlangen und wenn ja,unter welchen gründen währe das möglich?Muß die auszahlung der Stimmen eigendlich öffendlich seihen?

Hallo,

mal angenommen ein AN ist nicht ganz zufrieden mit den
Betriebsratswahlen ,da er leider nicht gewählt wurde.Hat der
AN eine möglichkeit eine neue Betriebsratswahl zu verlangen
und wenn ja,unter welchen gründen währe das möglich?

Wenn alles rechtmäßig abging und keine Formfehler begangen wurden, wirst Du kaum das Ergebniss anfechten können. Eine Nichtwahl ist nun mal kein Grund eine Wahl zu wiederholen.

Muß die
auszahlung der Stimmen eigendlich öffendlich seihen?

Ja.
Aber ich hoffe Du meinst ‚Auszählung‘ der Stimmen :wink:

Gandalf