Hallo ich habe vor einigen tagen meine betriebsabrechnung bekommen Von letzten Jahr sprich bin am 16.11.12 eingezogen und die betriebsabrechnung ist von 16.11.12-31.12.12(46 tage) Jetzt will der vermieter von mir eine nachzahung in höhe von 36 € ist zwar nicht viel aber das sehe ich irgendwie nicht ein Bei der den einzel nachweis von der fernwärme ist alles aufgezählt Aber die zahlen sind von 16.2.12-15.12.12 Von den ganzen fernwärme kosten sind zusammen gezählt 62, 082.24 €(für alle Mieter) Dann hat den gesamt Betrag ausgerechnet Also die 62, 082.24 € Aber ich wohne ja erst seit 16.11 da kann er so bei mir abziehen oder muss er den gesamt Betrag von November und Dezember ausrechnen?
Hallo,
was ist eine Betriebsrechtsabrechnung?
Tut mir leid, Ihre Fragestellung ist so verworren, dass ich Ihnen hierzu keine Antwort geben kann?
Fakt ist, dass Sie nur die Betriebskosten zahlen müssen, die vom 16.11. bis 31.12.2012 angefallen sind.
MfG P. Kunze
Was ist denn die Basis für die Wärmeverbrauchberechnung ?
Haben Sie Wärmezähler in der Wohnung oder wird der Wärmeverbrauch irgendwie anders oder gar nicht erfasst sondern pauschal nach Grundfläche berechnet.
Das müsste eigentlich aus der Nebenkostenabrechnung eindeutig hervorgehen.
Zum Beispiel :
- Blatt : Zusammenfassung der Summen aller Nebenkosten für das Haus.
- Blatt : Aufteilung der Kosten auf die diversen Wohnungen
Wenn eine Aufteilung nach qm Wohnfläche/Tag erfolgt, dann müssten da irgendwo diese als (Heizkosten/qm)/Tag auftauchen.
Andernfalls weisen Sie diese Abrechnung als nicht plausibel bzw. nicht nachvollziehbar zurück.
Beste Grüße
hardy
Sry meine betriebsabrechnung
Also es geht darum meine abrechnung für letzten jahr habe ich bekommen
Heizkosten werden extra bezahlt
Den nachweis für die fernwärme habe ich auch da steht das Datum angefangen 16.2.12 -31.12.12 die kwh zahlen und € also wie viel es kostet kommt auf einen gesamt Betrag von 62, 082.24
Er hat es so gerechnet 62, 082.24 :5155, 36( grösse des hause)×32 m (grösse der Wohnung) das Ergebnis geteilt durch 22%(gradzahlen) sind 84.78 €
Aber er muss ja eig. von den letzten 2 monate November und Dezember
Die Rechnung ausrechnen oder?
Hallo,
so eine Berechnung kenne ich nicht.
Sie müßten mir für eine korrekte Auskunft ihre gesamte Abrechnung schicken.
[email protected]
Hallo,
erstmal: Das Ding heisst Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter muss die jedes Jahr erstellen um die vorab eingezogenen Nebenkosten abzurechnen. Und natürlich dürfen die nur anteilig für den Zeitraum in dem Sie Mieter waren abgerechnet werden. Prüfen Sie am Besten, ob er diesen Zeit bei Ihnen abgerechnet oder nur als Nachweis aufgeführt hat.
Weitere hilfreiche Infos dazu, was Vermieter in der Betriebskostenabrechnung dürfen und was nicht, finden Sie hier: http://www.immo-magazin.de/?s=betriebskostenabrechnu…
Hallo,
Sorry,damit kenne ich mich nicht aus
Lisa
Hallo, ich habe ein wenig das Gefühl das der Vermieter es sich einfach machen will. Ansonsten müsste er nämlich hingehen den alten Mieter auswendig machen und denen die Zeit in Rechnung stellen wo er noch in den Mietobjekt gewohnt hat. Man muss nur das Bezahlen was der Vermieter auch nachweisen kann. Im Prinzip würde ich den nachzuzahlenden Betrag durch 365 Tage teilen und es dementsprechend zu Lasten den neuen und alten Mieter in Rechnung stellen.
Gruss Stefan