Hallo,
hmm, ich seh trotzdem nicht ein dass das ein neuer Vertrag
sein soll *stursei* schließlich wurde mir damals gesagt, dass
ich den Beitrag jederzeit erhöhen kann (ich war da noch in der
Ausbildung und hab deswegen extra nachgefragt) natürlich
alles nicht schriftlich, aber ich habe in meinen Unterlagen
nichts (also weder positves noch negatives) gefunden
Ja das mit dem Stursein hat so den einen oder anderen Haken, ich befürchte das hängt doch ganz entscheidend von einer gewissen Hebellänge ab, und die Versicherer haben da in diesem Fall einen Längenvorteil…
Die 52 € waren aber nur der aktuelle Monatsbeitrag und nicht
die Höchstgrenze …
Die Höchstgrenze setzt der von dir zitierte Paragraph 63. Bis dahin kannst du Entgeltumwandlung betreiben bis der Arzt kommt, vorausgesetzt dein Arbeitgeber spielt mit. Bis hier hin fällt das unter Arbeitsrecht. Allerdings dann nicht mehr in den alten Vertrag und ab hier ist es Versicherungsrecht.
und was war zuerst da? Huhn oder Ei?
)
Das fängt an richtig Spass zu machen hier…
ich mein, bei Vertragsabschluss ist die Kalkulation der
Versicherung ja auch aufgegangen (sonst hätt ich ja keinen
solchen Vertrag bekommen)
und IMHO müssen die das einfach so berechnen, dass sie bis zum
Vertragsende das durchhalten. Das die wirtschaftliche Lage
schlecht ist usw.usf. ist nicht mein Problem
Den Vertrag, den du mit der Gesellschaft eingegangen bist, wird die auch einhalten, nämlich die Garantieverzinsung auf den ursprünglichen Beitrag. Aber keine Versicherungsgsellschaft wird einen Vertrag anbieten, in dem der Beitrag nach Lust und Laune erhöht oder gesenkt werden darf und gleichzeitig irgendwelche Vertragsbedingungen wie beispielsweise Garantieverzinsung erhalten bleiben.
nochwas: angeblich ich kann Sonderzahlungen leisten - so wie
ich verstanden habe in beliebiger Höhe - das geht dann auf
einmal, aber gleichmäßige zahlungen nicht?
Na das wäre doch schonmal was. Aber das weiß dein Versicherer wohl besser.
Und v.a. bei niedrigerer Verzinsung müsste doch die
Versicherung mehr Geld haben, oder?
Umgekehrt: Sie hat kein Geld mehr und muss deshalb die
Garantieverzinsung senken.
Denkfehler meinerseits … aber die Zinsen werden ja
eigentlich vom Staat festgelegt …
ein Glück das auf
Arbeit nicht so viel los ist …
Nun „der Staat“ guckt sich das vielleicht eine Weile was die Versicherer so treiben, und irgendwann hat er dann aber die Faxen dicke und schreibt allen vor, die Garantieverzinsung zu senken. Ok, das war jetzt wirklich sehr sehr vereinfacht ausgedrückt. Ausserdem kann er die nicht so einfach festlegen, dafür gibts beispielsweise Versicherungsaktuare, die dies berechnen. An die Fachleute: nagelt mich bitte nicht fest, ich will aber nicht noch weiter ausholen hier.
Grüße
Laber