Betriebsrente Bereich Metall

Guten Tag , ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ich schreibe im Auftrag einer bekannten.

Es geht um folgendes:

Laut Aussage einer betroffenen Firma, bei der mein Mann, für mehr als 18 Jahre, nämlich von 1954-1972, tätig war, hat er keinen Anspruch auf eine Betriebsrente, die er selbst eingezahlt hat, da dass neue Betriebsrentengesetz erst 1974 in kraft trat.
Da er während der gesamten Zeit als Beizer in dieser Firma gearbeitet hat, trug er gesundheitliche Schäden davon und konnte desshalb nach 18 Jahren diesen Beruf nicht mehr ausüben.

Angäblich hätte er eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren benötigt, um Anspruch auf seine Betriebsrente , also auf sein eigenes Geld, dass er jahrelang eingezahlt hat, zu haben.

Jetzt meine Frage:

Gibt es irgendeine Möglichkeit um einen Anspruch auf die Betriebsrente geltend zu machen, oder aber eine Abfindung zu bekommen ?

Ich als Ehefrau und Hinterbliebene ,heute 88 Jahre, könnte das gut gebrauchen.

Vielen Dank im Vorhinein .

Hallo!

Wenn er selbst Beiträge in einen Betriebsrentenkasse/-Versicherung eingezahlt hat, dann können diese Beiträge nicht verloren sein.
Mag sein, je nach Betriebszugehörigkeit gibt es nicht die vollen Leistungen, aber nach 18 Jahren kann es nicht nichts geben.

Das wäre sehr unverständlich.

Aber warum ist das nicht alles längst zu Lebzeiten des Versicherten geklärt und beantragt worden ?

Hier ist sicherlich Klärungs- und Beratungsbedarf, also sollte man sich auch an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden. Selbst wenn nicht direkt zuständig, so würden die weiterhelfen, wohin man sich wenden müsste.

MfG
duck313