Betriebsrente & Betriebsangehörigkeit

Angenommen, ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, zusammen mit dem Arbeitsvertrag eine Betriebsrente abzuschließen. In der AGB dieser Rente steht, dass die Auszahlung erst nach 5 Jahren der Betriebsangehörigkeit erfolgen kann. Ist es Rechtens? Nach 4,5 Jahren könnte der Arbeitnehmer gekündigt werden und verliert damit den eingezahlten Betrag vollständig.

Hallo,

also ich kenne es so, dass die Betriebsrente vom Arbeitgeber eingezahlt wird und der AN damit gar nichts zu tun hat.
Bei mir in der Firma ist es auch so geregelt, dass erst ein Anspruch nach 5 Jahren entsteht.

Ich würde da nochmals beim AG bzw Betriebsrat nachfragen, denn ich denke du hast da sicherlich was durcheinander gewürfelt.

Gruß Ben

Ich hab mich unpräzise ausgedrückt. In die Betriebsrente zahlt natürlich der AG. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, denselben Betrag monatlich ausgezahlt zu bekommen. Und genau dieser Betrag geht offensichtlich verloren, wenn man weniger als 5 Jahre bei der Firma bleibt.

Hier sind ein paar Auschnitte, die ich selber in Wiki gefunden habe.

„Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze, Tod oder Invalidität) aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm eine Anwartschaft erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Der Arbeitgeber kann zum Vorteil des Arbeitnehmers von diesen Grenzen ganz oder teilweise abweichen (vertragliche Unverfallbarkeit).“

„Entgeltumwandlungen sind seit 2001 sofort unverfallbar. Zusagen sind mithin ab der ersten Beitragszahlung des Arbeitnehmers unverfallbar.“

„Beschäftigte können Teile ihres Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge aufwenden. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Diese Verwendung von Teilen des Gehaltes für unbare Leistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.“

Ich hab mich unpräzise ausgedrückt. In die Betriebsrente zahlt
natürlich der AG. Allerdings besteht auch die Möglichkeit,
denselben Betrag monatlich ausgezahlt zu bekommen. Und genau
dieser Betrag geht offensichtlich verloren, wenn man weniger
als 5 Jahre bei der Firma bleibt.

Eine Arbeitgeber finanzierte Betriebliche Altersvorsorge ist erst nach 5 Jahren unverfallbar.
AG finanziert heißt… der AG zahlt die Beiträge.
scheidet man vor den 5 Jahren aus dem Betrieb aus, verfällt die BAV.Man hat also keine wirklichen Nachteile…
lässt man sich diesen Betrag als Lohn auszahlen, hat man wohlmöglich nur die Hälfte davon, da man Steuern und Sozialabgaben zahlt, und eine BAV hat man immer noch nicht, was heutzutage aber sehr wichtig ist.

Gruß
Gaby

Hi mephi_sto,
bei der bAV werden 2 „zahlungsweisen“ unterschieden.
Arbeitgenerfinanziert: Der AG zahlt die Beiträge, dann hat der AN erst nach 5 Jahren die sog. unverfallbare Anwartschaft erreicht. Das kann vertraglich so geregelt werden.
Arbeitnehmerfinanziert: d.h. der AN verzichtet zugunsten einer bAV auf Teile seines Gehalts/Lohn. dann hat er eine sofortige unverfallbare Anwartschaft.
Und dann gibt es noch die „Mischfinanzierung“ eine Kombi aus beidem, da wird das halt aufgedröselt, im Fall der Fälle, bzw. 2 Verträge gesrtickt.
Grüße
Esteban

Hi Esteban,

vielen Dank für deinen Beitrag, der mich viel weiter gebracht hat.

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