Hallo,
stellt euch mal vor, der bisherige AG von Frau X hat für diese eine AG-finanzierte - jaja, sowas soll’s geben
) - Betriebsrente in eine englische Lebensversicherung eingezahlt. Jetzt wechselt Frau X den AG. Dieser ist zwar grundsätzlich bereit, einen Teil des Gehalts von Frau X zu Gunsten einer Betriebsrente umzuwandeln, weigert sich aber, dieses geld in die vorhandene englische Lebensversicherung einzuzahlen. Er würde dies in irgendeinen komischen Fond zahlen, wo alle bisher Beschäftigten eben ihre Betriebsrente einzahlen (By the way: Darf der das?). Angenommen, Frau X schluckt das, will aber, da sich die bisherige Lebensversicherung nur rechnet, wenn sie bis zum Schluss kontinuierlich bespart wird, diese privat weiter bezahlen.
Grundsätzlich ist es ja so, dass die Beiträge für die Betriebsversicherung in der Ansparphase in der GKV (bzw. auch Rente usw.) beitragsfrei sind; in der Auszahlungsphase werden die dann komplett versicherungspflichtig. Die Beiträge, die Frau X nun aber privat einzahlen würde, kann sie wohl steuerfrei stellen lassen, aber ihr GKV muss sie dann ja trotzdem bezahlen, oder? Somit dürfte für den Teil der Auszahlungen, die privat (also aus Geldern, für die bereits Beiträge an die GKV geflossen sind) angespart wurden, Krankenversicherungsbeiträge nur für den Ertragsanteil (Zinsen und so) anfallen.
Aber das ist bestimmt nicht so, oder? Hat jemand eine Ahnung, wie das gehandhabt wird?
Vielen Dank
Felicia