Die gesetzliche Rente kann über den Rentenbescheid überprüft werden.
Wie ist das mit der Betriebsrente, allgemein oder speziell?
Kann dazu auch ein „Rentenbescheid“ verlangt werden?
Hallo,
es besteht ein Anspruch auf nachvollziehbare Berechnung nach 4a BetrAVG.
http://www.klinikrente.de/fileadmin/klire_dats/Daten…
S. auch Fußnote 29
VG
EK
Vielen Dank für den ausschlussreichen und hilfreichen Beitrag.