Betriebsrente öffentlicher Dienst

Hallo Wissende,

da sei ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Landesangestellter NW) der bei Dienstantritt einer Rentenversicherung zugestimmt hat, die ihm nach fünf Jahren einen unverfallbaren Rentenanspruch  erwirbt. Beiträge werden vom Angestellten und vom AG (von dem sogar mehr als von AN) gezahlt.

Nun hört dieser Angestellte, daß er, wenn er damals keine Rente erwünscht hätte, er also keine Beiträge zahlen würde, der AG trotzdem verpflichtet sei Beiträge zu zahlen und die Unverfallbarkeit sogar schon nach drei Jahren einträte.
Das ist für den Angestellten insofern von Interesse, weil er diese Stelle direkt nach Studienabschluss angetreten ist und er nicht genau weiß, ob er diese fünf Jahre im öffentlichen Dienst bleibt/bleiben kann (Projektstelle).

In seinem Fall ist es so, daß er, so er mit weniger als fünf Dienstjahren ausscheidet, entweder beitragfrei stellen kann (falls er demnächst noch mal in den öffentlichen Dienst geht), oder er seine (nicht die des AG) Beiträge zurückgezahlt kriegt.

Ist das jetzt eine Landesregelung, oder eine Hausregelung (AG ist eine Hochschule) oder eine steuerlich begründete, oder hat der Gute da was völlig falsches gehört?

Nun bin ich in solchen Sachen kein Experte und eine (kurze) Suche im Netzt hat mich nicht schlau gemacht.

Gandalf

Hallo Fragender,

da sei ein Angestellter im öffentlichen Dienst
(Landesangestellter NW) der bei Dienstantritt einer
Rentenversicherung zugestimmt hat,

Also VBL.

Nun hört dieser Angestellte, daß er, wenn er damals keine
Rente erwünscht hätte, er also keine Beiträge zahlen würde,
der AG trotzdem verpflichtet sei Beiträge zu zahlen

Stimmt.

Unverfallbarkeit sogar schon nach drei Jahren einträte.

Das wäre mir neu. Das Betriebsrentengesetz sieht die 5-Jahresfrist vor, es kann natürlich sein, dass die VBL nicht diesem Gesetz unterliegt. Am besten direkt direkt bei der VBL nachfragen.

Ist das jetzt eine Landesregelung, oder eine Hausregelung (AG ist eine Hochschule)

Meines Wissens gibt es in D nur eine VBL (aber 16 Bundesländer), ich kann mir nicht vorstellen, dass es innerhalb einer Institution verschiedene landesspezifische Regelungen gibt.

Nun bin ich in solchen Sachen kein Experte und eine (kurze)
Suche im Netzt hat mich nicht schlau gemacht.

VBL ist speziell, da muß man direkt Kontakt aufnehmen.

Gruß

Nordlicht

Hallo Gandalf,

Hallo Wissende,

da sei ein Angestellter im öffentlichen Dienst
(Landesangestellter NW) der bei Dienstantritt einer
Rentenversicherung zugestimmt hat, die ihm nach fünf Jahren
einen unverfallbaren Rentenanspruch  erwirbt. Beiträge werden
vom Angestellten und vom AG (von dem sogar mehr als von AN)
gezahlt.

Nun hört dieser Angestellte, daß er, wenn er damals keine
Rente erwünscht hätte, er also keine Beiträge zahlen würde,
der AG trotzdem verpflichtet sei Beiträge zu zahlen und die
Unverfallbarkeit sogar schon nach drei Jahren einträte.
Das ist für den Angestellten insofern von Interesse, weil er
diese Stelle direkt nach Studienabschluss angetreten ist und
er nicht genau weiß, ob er diese fünf Jahre im öffentlichen
Dienst bleibt/bleiben kann (Projektstelle).

alle Informationen zu der VBL (Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst) kann man hier nachlesen:

http://www.vbl.de/

Gruß Merger

Bei uns (Bund) war es so das alle die unbefristete Stellen hatten einzahlen mussten und Leute mit befridteten Stellen nicht. Ob Personen mit befristeten Stellen einzahlen konnten ist mir unbekannt.

Bei uns (Bund) war es so das alle die unbefristete Stellen
hatten einzahlen mussten

Mit Sicherheit nicht.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, auch nicht im öffentlichen Dienst, dass ein Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließen muss.

1 Like

Datum: 14.11.2013 21:50 Uhr / Geklickt: 0 mal )
Hallo,

ÖD ist ein weiter Begriff. Da gibt es die VBL für Bund und Länder, für die Kommunen gibt es diverse ZVKs. Von Landesbanken, Sparkassen, anderen Körperschaften und Kirchen zu schweigen.

Wenn man die genaue Bezeichnung weiss, kann man zunächst im Netz und dann auch hier recherchieren.Vermutlich geht es um die VBL und wichtig wäre auch die Vorschrift dazu im TV-L.

Die Behauptung 3 Jahre ohne eigenen Beitrag, 5 Jahre mit Beitrag erscheint aber sehr unlogisch.

Viel Glück

Barmer

Barmer
… mehr auf http://w-w-w.ms/a4ecx4

Vielen Dank
Vielen Dank liebe Antworter, ich hab die Informationen weitergegeben.

Gandalf