Moin auch,
Frau X bekommt eine Betriebsrente in Höhe von € 113,03. Aus einer ausgezahlten Kapitallebensversicherung erhielt sie rund € 6000,-, davon € 1500 Ertragsanteil. Frau Ixens Krankenkasse schrieb vor einiger Zeit, dass ihr Einkommen aus Betriebsrente + 1/120stel des Ertragsanteils eine Summe von € 122,50 pro Monat übersteigt und deswegen Krankenkassenbeiträge bezahlt werden müssen. Seitdem werden von der Betriebsrente 14,9% Krankenversicherung und 1,9% Pflegeversicherung für die Kasse abgezogen. Die Absolutzahlen der Abzüge beziehen sich auf Basis der Betriebsrente und nicht auf (Betriebsrente +1/120 Ertragsanteil). Kann das sein, dass der Ertragsanteil zwar ausschlaggebend ist dafür, dass Kassenbeiträge bezahlt werden müssen, auf den Ertragsanteil selber aber keine Beiträge erhoben werden? Das dünkt mir seltsam.
Ralph