Betriebsrente und LV

Moin auch,

Frau X bekommt eine Betriebsrente in Höhe von € 113,03. Aus einer ausgezahlten Kapitallebensversicherung erhielt sie rund € 6000,-, davon € 1500 Ertragsanteil. Frau Ixens Krankenkasse schrieb vor einiger Zeit, dass ihr Einkommen aus Betriebsrente + 1/120stel des Ertragsanteils eine Summe von € 122,50 pro Monat übersteigt und deswegen Krankenkassenbeiträge bezahlt werden müssen. Seitdem werden von der Betriebsrente 14,9% Krankenversicherung und 1,9% Pflegeversicherung für die Kasse abgezogen. Die Absolutzahlen der Abzüge beziehen sich auf Basis der Betriebsrente und nicht auf (Betriebsrente +1/120 Ertragsanteil). Kann das sein, dass der Ertragsanteil zwar ausschlaggebend ist dafür, dass Kassenbeiträge bezahlt werden müssen, auf den Ertragsanteil selber aber keine Beiträge erhoben werden? Das dünkt mir seltsam.

Ralph

Hallo, der Ertragsanteil ist nur für die Steuer wichtig, nicht für die KV-Beiträge. Oder meinen Sie nicht den Ertragsanteil im Sinne der Steuer ? Den kenn ich bei Renten, aber nicht bei Kapitalzahlungen.

War das eine private LV ? Ist Frau X pflicht- oder freiwillig versichert ?

Die Auszahlung der privaten LV wäre für den Pflichtversicherten beitragsfrei, für den freiwillig Versicherten dürfte die Kasse Beiträge nehmen. Beim freiwillig Versicherten wären auch weitere Erträge aus dem Kapital beitragspflichtig.

Hat die Kasse vielleicht einen Einmalbeitrag vom Lebensversicherer eingezgen ? Dann wären - wie beschreiben - laufende Beiträge nur von der Betriebsrente zu zahlen.

Viel Fragen…

Barmer

Moin auch,

die LV lief ursprünglich über den AG von Frau X, die Prämien wurden aus dem Weihnachtsgeld bezahlt. Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wurde die LV privat weitergeführt.

Frau X sei pflichtversichert.

Unter Ertragsanteil verstehe ich den Teil der Auszahlung, der aus Zinsen, Überschussbeteiligungen etc. stammt. Dieser macht ca. 25% der Gesamtauszahlungssumme aus. Und nach meinem Verständnis hat die Kasse keinen Einmalbetrag aus der LV eingezogen. Sie schrieb lediglich, dass für 10 Jahre monatlich 1/120 der Gesamtauszahlungssumme als Berechnungsgrundlage dient. Dieses 120stel entspricht etwa € 53,-. Zusammen mit der Betriebsrente (€ 113,xy) kommt Frau X dann auch auf mehr als die angegebenen 122 Teuro pro Monat, aber die Kassenbeiträge werden eben nur auf die Betriebsrente erhoben und das ist da, wo mein Verständnisproblem anfängt. Ich denke nämlich dass entweder die LV ebenfalls kassenpflichtig ist, also müssten Beiträge auf 113+53 Euro erhoben werden oder aber die LV wird überhaupt nicht berücksichtigt, dann müssten auch keine Kassenbeiträge bezahlt werden, da die Betriebsrente alleine unterhalb €122.- liegt.

Ralph

Hallo,

wenn die betriebliche Versicherung privat weitergeführt wird (X müßte VN geworden sein), wird die Versicherung aufgeteilt und Beiträge nur auf den betrieblichen Teil fällig. Dazu ist eine versicherungsmathematische Berechnung erforderlich, die der Versicherer durchführen muss. Sollte das hier unbemerkt im Hintergrund gelaufen sein ? Oder haben die das wg. des geringen Betrages hier einfach pro`rata temporis gemacht ?
Hier dürfte die Erklärung liegen.

o.k. ich dachte schon, dass Ihr Ertragsteil nicht der steuerliche ist. Wäre ein vernünftiger Ansatz, ist aber wohl nicht die Ursache. (Woher sollte die Kasse den kennen ?)

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

die Neuberechung wurde auf Antrag von Frau X durchgeführt und nach dem Urteil des BVerfG auch realisiert. Aber es werden eben noch nicht einmal Beiträge auf den betrieblichen Teil erhoben, nur auf die Betriebsrente. Wäre diese aber alleine ausschlaggebend, dürften gar keine Beiträge erhoben werden, weil die Rente eben unterhalb der magischen € 122,50 liegt. Siehst Du mein Verständnisproblem?

Ralph

Klar.

Aus den beiden ersten Threads ging nicht nervor, dass schon so viel gelaufen war und daher habe ich viele falsche Spuren verfolgt.

Im Moment fällt mir nichts ein.

Gruss

Barmer

Zusatzfrage: War jetzt der betriebliche Teil gemeint, wenn du von Ertragsanteil gesprochen hast ? Oder wer hat den Ertragsantel ermittelt ?

Gruss

Barmer

Moin auch,

gute Frage. Ich glaube, ich habe Mist erzählt alldieweil ich mich zu erinnern glaube, dass von der KK der gesamte Auszahlungsbetrag genommen wurde und davon 1/120 als Berechnugnsgrundlage genommen wurde. Sprich, Auszahlungsbetrag (komplett) sei € 6.000,-, davon 1/120 sind € 50,-. Betriebsrente = € 113,- + € 50,- = € 163,- und damit über dem Grenzwert von € 122,-. Dass muss ich aber nochmal überprüfen.

Ralph

Halo DataEditor,

eine denkbare Erkläerung ist, dass die Kasse zunächst 1/120 vom vollen Auszahlungsbetrag genommen hat. Zusammen mit der Betriebrente wurde dann der Grenzwert von aktuell (2011) 127,75 Euro überschritten. Die Zahlstelle der Betriebsrente wurde dann über die Abführung der Krankenkassenbeiträge informiert. U.U. kam dann von derr privatversicherung, die die Einmalzahlung geleistet hat, aufgrund der neuen Rechtsprechung eine korrigierte Meldung, dass nur der Anteil, der auf die betriebliche Zahlung entfällt, beitragspflichtig ist. Danach hat sich ggf.- ergeben, dass der Grenzbetrag unterschritten wird. Die Krankenkasse hat dann vergessen, den ehemaligen Arbeitgeber zu informieren.

Eine andere Variante ist, dass die Kasse vergessen hat, die Beiträge aus der Einmalzahlung zu berechnen.

So wie es jetzt aktuell gehandhabt wird, ist es auf jeden Fall falsch.

Ggf. bei dem ehemaligen Arbeitgeber und der Privatversicherung nachfragen, welche Angaben dort vorliegen. Oder direkt die Krankenkasse kontaktieren. § 229 und 226 und 256 SGB V

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html

Gruß

RHW

Moin auch,

jetzt sind wir doch ein Stück weiter. Frau X wird also überprüfen, ob das 1/120 des betrieblichen Teils der LV zusammen mit der Rente den Grenzbetrag übersteigt und dann ggfls. weitere Schritte einleiten.

Vielen Dank,

Ralph