Betriebsrenten

Vor kurzem kam im Fernsehen,das die meisten Firmen keinen Inflationsausgleich auf die Betriebsrenten gewähren.Sie sind aber dazu verpflichtet und reden sich aber meist raus,sie hätten wirtschaftliche Probleme.
Mehrere Prozesse waren jedoch erfolgreich und die Betriebsrenten mußten angepaßt werden. Meistens mußten die Rentner unterschreiben,dass sie darüber nicht weiterreden werden,da die Firmen befürchten immer mehr könnten ihre Ansprüche anmelden.
Ich glaube, es geht hier um den §16 Betriebsrentengesetz. wer weiß näheres?
Gruß wilfried

Hallo erstmal.

Vor kurzem kam im Fernsehen,das die meisten Firmen keinen
Inflationsausgleich auf die Betriebsrenten gewähren.

Bzw. es wird ‚unterschlagen‘.

Sie sind
aber dazu verpflichtet und reden sich aber meist raus,sie
hätten wirtschaftliche Probleme.

Das muss bewiesen werden. Wenn es dem Unternehmen aber finanziell wieder besser geht, sind die Zahlungen nachzuleisten.

Mehrere Prozesse waren jedoch erfolgreich und die
Betriebsrenten mußten angepaßt werden. Meistens mußten die
Rentner unterschreiben,dass sie darüber nicht weiterreden
werden,da die Firmen befürchten immer mehr könnten ihre
Ansprüche anmelden.
Ich glaube, es geht hier um den §16 Betriebsrentengesetz. wer
weiß näheres?

jurablogs.com @ Inflationsausgleich -> http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200608…
Und ja: §16 Betriebsrentengesetz passt

HTH
mfg M.L.

Hallo ML,
Danke für die Antwort . Gruß W.

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