Jemand bekommt im Jahr nach seinem Rentenbeginn eine Betriebsrente als Einmalzahlung ausgezahlt.
Wie wird die Versteuerung dazu vorgenommen?
Muss dem ehemaligen Arbeitgeber für die Betriebsrentenauszahlung eine Steuerkarte vorgelegt werden?
Wenn dies so sein sollte, hilft es die Steuerabgabe zu minimieren in dem Freibeträge in die Steuerkarte eingetragen werden?
Vielen Dank für entsprechende Antworten.