Betriebsrisiko bei Autounfall?

Ich hatte am 16.10. einen schweren Autounfall auf der Autobahn (3-spurig). Schräg rechts vor mir (auf der rechten Spur) fuhr ein kleiner
schwarzer Wagen mit polnischem Kennzeichen. Er machte keine Anstalten
an den Wagen vor ihm „schneller heranzufahren“, was mich zu der Annahme veranlasst hätte, dass er etwa überholen wollte. Plötzlich setzte erden Blinker und zog sofort auf die Mittelspur. Ich war zu einer Vollbremsung gezwungen und bin auf die linke Spur ausgewichen.
Ich habe den Wagen anschließend nicht mehr unter Kontrolle bekommen, er hat sich über alle 3 Spuren gedreht und ich habe mich anschließend
mit dem Wagen überschlagen. Der polnische Fahrer hat angehalten und derPolizei seine Personalien hinterlassen. Gegen ihn wird wegen
Verursachung eines Verkehrsunfalls udn fahrlässiger Körperverletzung
ermittelt!

Mein Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bin seitdem
krank, wegen einer gebrochenen Schulter (Glück im Unglück). Laut
Aussage der Polizei hat der Pole den Unfall verursacht, was meiner
Meinung nach eine Regulierung des Schadens von seiner Versicherung
nach sich zieht! Nun mein Problem. Ich habe eine Rechtsanwältin
(leider jetzt 2 Wochen im Urlaub - daher meine Frage)eingeschaltet,
die mich jetzt „vorgewarnt“ hat, dass es sein kann, dass der Schaden
nicht komplett von der „Verursacherseite“ reguliert wird, weil ich
ein „übliches Betreibsrisiko“ trage. Was bedeutet das? Wer legt die
Haftverteilungsquote fest und hat das auch Einfluß auf
Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung und die Regulierung der
Sachen, die im Auto kaputt gegangen sind (Handy, Sonnenbrille, Kamera
weg,…)? Vielen Dank für Eure Hilfe

Servus,

also das allgemeine Betriebsrisiko ist dann gegeben, wenn dein Auto sich im öffentlichen Verkehr befindet. Aus diesem Grunde gibt es ja auch eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung.

Ich würde mir einmal das Polizeiprotokoll anfordern und dort das Urteil der Polizei lesen. Sollte die Polizei dort die alleinige Schuld bei dem Unfallgegner definieren, so hat dieser unabhängig von der Nationalität, kaum noch Möglichkeiten sich freizuzeichnen.

Wenn dir jedoch ein Mitverschulden an dem Unfall angerechnet wird, dann erhältst du Schadenersatz nur im Verhältnis zum Schadenverursachungsanteil des Gegners.

Gruß
Marco

Laut
Aussage der Polizei hat der Pole den Unfall verursacht, was
meiner
Meinung nach eine Regulierung des Schadens von seiner
Versicherung
nach sich zieht!

Nein, nicht automatisch. Die Polizei ist kein Gericht.

Nun mein Problem. Ich habe eine
Rechtsanwältin
(leider jetzt 2 Wochen im Urlaub - daher meine
Frage)eingeschaltet,
die mich jetzt „vorgewarnt“ hat, dass es sein kann, dass der
Schaden
nicht komplett von der „Verursacherseite“ reguliert wird, weil
ich
ein „übliches Betreibsrisiko“ trage. Was bedeutet das?

Durch die Teilnahme mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr setzt man aufgrund der grundsätzlichen Gefährlichkeit des Fahrzeugs eine Gefahr, die mit einer (je nach Gericht) 20-25prozentigen Betriebsgefahr bemessen wird. Diese hat man sich nur dann nicht anrechnen zu lassen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde oder sich das Mitverschulden aus anderen Gründen auf Null reduziert.

Wer
legt die
Haftverteilungsquote fest

Im Streitfall ein Gericht, nachdem Deine Anwältin geklagt hat.

und hat das auch Einfluß auf
Schmerzensgeld

faktisch ja, auch wenn das nach der BGH-Rechtsprechung nicht nach Quote läuft.

Nutzungsausfallentschädigung und die
Regulierung der
Sachen, die im Auto kaputt gegangen sind (Handy, Sonnenbrille,
Kamera
weg,…)

Ja.

Ciao, Wotan

Danke
Danke für die Hilfe :smile: