Betriebsschließung, evtl. Weiterbeschäftigung lt.Sozialplan & Interessensausgleich

Die Standortschließung in „einem“ Betrieb ist bis zum Jahresende 2014 vorgesehen.Der Interessensausgleich und Sozialplan (Einigungsstelle) steht. Momentan warten die Mitarbeiter, ob der Arbeitgeber eine zumutbare Weiterbeschäftigung in einem anderen Standort anbietet (Frist 30.4.2014), wenn dies nicht der Fall ist, kann man ab dem 1.Mai mit Anspruch auf eine Abfindung Eigenkündigen. Angeblich soll für nahezu jeden Kollegen der in die zumutbaren Entfernung liegt ein Jobangebot gemacht werden… Als Entfernung gilt eine MVG Zeitberechnung in den Verkehrsmitteln von 2 Stunden und 30 Minuten hin – und zurück. Wenn aber jemand zwischenzeitlich einen neuen Arbeitsplatz in Eigeninitiative bei einem guten städtischen Großunternehmen mit hoherLohneinbuße gefunden hätte. Der neue Arbeitgeber erwartet diesen Mitarbeiter vertragsgerecht zum 1.Juni 2014. Eine Eigenkündigung zum 2.Mai ist derzeit bei dem alten „Noch-Arbeitgeber“ somit unumgänglich… Bei einem Personalgespräch wurde nach mehreren Krankmeldungen im Betrieb angefragt, ob man sich über einen Aufhebungsvertrag eine Einigung mit Teilabfindung vorstellen könnte. Hier wolle man während dem Einigungsstellenverfahren keine extra Regelung treffen. Zudem vermutlich auch, weil der Bittsteller noch Betriebsrats-Mitglied ist.     Es wurde dem Geschäftsführer und dem Personalchef mitgeteilt, dass der Arbeitsplatzverlust im Standort so belastet, dass er den Betrieb gerne verlassen möchte. Dessen Vorgesetzter hat sich mehrfach nachweislich Fehlverhalten, aus diesem Grund will er das Thema abschließen. Der GF und der PA Chef meinten, es sollte nicht vorschnell gehandelt werden, in dieser Situation solle man am besten noch abwarten. Es würde sich schon alles ergeben. Daraufhin hat der Betroffene das Amt als Sicherheitsbeauftragter niedergelegt. Auch um ein Signal zu setzen. Immerhin nehmen die erfahrenen Finanzinvestoren einem die Berufliche Zukunft. Allen ernstes wird von der Belegschaft gefordert, weil die lukrative Firmen Immobilie zu Wohnungsbaugebiet erklärt wurde, in Zukunft ohne Tarifvertrag mit weniger Lohn stundenlang zu Pendeln.  Gesundheitlich geht es dem betroffenen schlecht, seit er sich im klaren ist, was das alles für ihn bedeutet. Wegen der Belastung war er auch schon mehrere Wochen krank geschrieben.  Eine Überlegung wäre derzeit, jetzt das Mobbing des Vorgesetzten und die Zumutbarkeit wegen der psychischen Belastung einzubringen. Immerhin sind da Zwei Kinder ( Ausbildung und Schule), die Tochter hat ADS und Legasthenie. Eine Oma ist im Pflegeheim, wo Sie seit 2 Jahren 3-4x die Woche besucht wird. Zudem hat der Betroffene ich eine glückliche Ehe und einen Hund, mit denen er viel Freizeit verbringt. Aus genau diesen Gründen will er nicht am Sklavenmarkt durchgereicht werden. Ohne Tarif in einem fremden Partnerunternehmen als Pendler alle Schikanen zu tolerieren und in eine unsichere Zukunft zu schauen, dass möchte er sicher nicht. Lieber verzichtet er auf das gute Gehalt und nimmt den Sicheren Unternehmer, welcher eine Zukunft garantieren kann und viele Möglichkeiten bietet das Leben weiterhin lebenswert zu gestalten. Schön wäre es natürlich schon und auch eine Genugtuung, einen Weg zu finden den Finanzinvestoren eine größere Summe als Abschiedsgeschenk abzunehmen. Laut Sozialplan ginge es in etwa um 60.000€ als Streitwert. Einen Sozialen Ausgleichs- Fond für Härtefälle gäbe es übrigens auch, dieser sollte aber nach meinem Verständnis nur für Mitarbeiter bereitgestellt werden, welche nach dem Ausscheiden keiner Beschäftigung nachgehen, weil sie keine neue Arbeit gefunden haben. Hierfür wurden 250.000€ bereitgestellt. Hoffe ich habe Ihnen die Situation in etwa Schildern können und bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit. Würde mich über eine brauchbare Strategie zur Kapitalvermehrung sehr freuen. 

  1. Frage: Kann jemand andere zwingende Gründe für eine Ablehnung der Zumutbarkeit zur Weiterbeschäftigung anführen, wenn er bei dem Arbeitgeber nicht mehr bleiben will und die Abfindung dennoch einfordern

  2. Frage, wenn ein Jobangebot unterbreitet wird, wie kann man dieses Angebot möglichst schnell in Frage stellen. Vermutlich war es vorher Extern besetzt, zudem könnte die Stelle nur zum Abfindung- Zahlen- Einsparen geschaffen worden sein.

  3. Kann man aus psychischen Gründen ein Jobangebot ablehnen.

  4. Solange der BR den von der Einigungsstelle unterzeichneten Sozialplan nicht abgesegnet hat, kann man da noch einen Einspruch als Mitarbeiter führen. Sollte der BR den mageren Sozialplan überhaupt absegnen?