wie ist das, wenn sich jemand dieses Jahr selbständig gemacht hat und zum Jahresende nach den ersten 10 Betriebsmonaten aber nur ein Einahmenüberschuss von ca. 5.000,- Euro (Einnahmen über die Ausgaben vor Steuern) erzielen konnte, da er z.B. auch im ersten Monat etwas höhere Anschaffungskosten für z.B. Ausrüstung hatte.
Kann dann das Finanzamt oder eine andere Institution nach diesem ersten Geschäftsjahr (nach der ersten Jahres-Einkommenssteuererklärung) sagen, der Betrieb lohnt sich nicht, er muß eingestellt werden? Ich habe sowas schon mal gehört, gibt es das oder so ein Gesetz überhaupt und wenn ja, gibt es da bestimmte Betragsgrenzen, ab wann ein Betrieb lohnend ist und geführt werden darf oder geschlossen werden muß?
Danke im voraus für Eure Antworten!
ja: Deswegen wurde auch die Deutsche Bank sofort geschlossen, als sie ihr Ergebnis für 2008 veröffentlicht hatte.
Ohne Scheiß: Dem Finanzamt und auch allen anderen Behörden ist das völlig egal.
Es sei denn, der Inhaber eines Pilsgrills und stolzer Vater von fünf schulpflichtigen Kindern erklärt diesen Überschuss, und in seinem Anlagevermögen steht ein Hummer „Mossul Edition“ mit goldbronzemetallic Lackierung, Knobelbechertrocknungsanlage, 3,5-cm-Bordkanone mit automatischer Radarkontrollenerkennung und platinbedampften Scheiben.
Dann kann es schon mal passieren, daß er vom FA gebeten wird, zu erläutern, wovon er denn so lebt.
Geht heute aber wesentlich einfacher, vor allem auch, wenn diese Bitte mit „Nix verstej“ beantwortet wird: Betriebsprüfer schaut vorbei und liest die Weltgeschichte seit der Kroatischen Unabhängigkeitserklärung mit allem Drum und Dran aus der Registrierkasse aus.
…Danke erstmal für die Antwort!
Ich hätte mir z.B. vorstellen können, wenn man ständig im Minus ist und dabei einem das Finanzamt monatlich Umsatzsteuer erstatten muß, statt welche einzunehmen weil man mehr Ausgaben als Einnnahmen hat, daß es dann dem Finanzamt irgendwann zu bunt wird und den Betrieb deswegen auch untersagt??? Hat davon schon mal jemand was gehört?
Ich hätte mir z.B. vorstellen können, wenn man ständig im
Minus ist und dabei einem das Finanzamt monatlich Umsatzsteuer
erstatten muß, statt welche einzunehmen weil man mehr Ausgaben
als Einnnahmen hat, daß es dann dem Finanzamt irgendwann zu
bunt wird und den Betrieb deswegen auch untersagt??? Hat davon
schon mal jemand was gehört?
Es kann sein, daß das Finanzamt irgendwann dem Gewerbetreibenden unterstellt, das Ganze nur aus Liebhaberei zu betreiben und nicht aus Gewinnerzielungsgründen:
Der Betrieb ist damit keineswegs unzersagt,die Einstufung spielt lediglich bei der Einkommensteuer eine Rolle, nicht bei der Umsatzsteuer. Und eine derasrtige Einstufung passiert nicht unbedingt nach einem jahr.
Kann dann das Finanzamt oder eine andere Institution nach
diesem ersten Geschäftsjahr (nach der ersten
Jahres-Einkommenssteuererklärung) sagen, der Betrieb lohnt
sich nicht, er muß eingestellt werden?
Doppel-Nein. 1. Das Finanzamt kann nicht anordnen, daß ein Betrieb eingestellt wird. 2. Es wurde ja sogar ein Gewinn erzielt, also auch keine Liebhaberei.
Nein das kann nicht „beschlossen“ oder vorgeschrieben werden. In jeder Geschäftsgründung dauert es meist einige Zeit, bis schwarze Zahlen geschrieben werden - mitunter sogar erst nach einigen Jahren.
Es kann niemand vorschreiben, dass ein Betrieb geschlossen wird - dies veranlasst der Unternehmer irgendwann wegen Unwirtschaftlichkeit selber.
das ist etwas zu weit gegriffen. Es gibt schon Möglichkeiten, einen Betrieb von Amts wegen zu schließen. Aber nicht in diesem Zusammenhang, nicht aus diesem Grund.