Hallo,
ist es wahr, dass wenn ein europaeisches Unternehmen eine Betriebsstaette in Indien hat, dass der indische Staat ein Prozent der Umsaetze einbehaelt um sicherzugehen, dass das Unternehmen eine Einkommensteuerklaerung anfertigt?
Wenn ja, woher kann ich genauere Informationen beziehen?
Wenn nein, es ist sicher, dass der Staat im Vorfeld ein Prozent einbehaelt, weshalb und woher bekomme ich weitere Informationen.
P.S. soweit ich weiss ist das eine Grundsaetzliche Regelung und hat nichts mit Doppelbesteuerungsabkommen zu tun!
Danke