Hallo,
[Voraussetzung]
entweder eine Betriebsstätte oder ein häusliches Arbeitszimmer sei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers.
[Frage]
Gibt es einen Unterschied zwischen einer Betriebsstätte und einem häuslichen Arbeitszimmer in Bezug auf die Art und Höhe der anrechenbaren Betriebsausgaben?
Wenn beides nicht identisch zu behandeln ist:
Spielen die Eigentumsverhältnisse (z.B. hälftig) und die Art der Kostenbegleichung (z.B. gemeinsames Konto) eine Rolle?
Gruß,
Frank.
Ein Arbeitszimmer liegt dann vor, wenn ein Raum in die Wohnung des Steuerpflichtigen einbezogen ist.
Dazu folgendes BMF-Schreiben:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/187,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Ein Arbeitszimmer liegt dann vor, wenn ein Raum in die Wohnung
des Steuerpflichtigen einbezogen ist.
Hallo,
danke. Aber das war nicht die Frage.
Die Frage war, welche Konsequenzen der Unterschied Arbeitszimmer vs. Betriebsstätte hat.
Angenomen,
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Einzelunternehmer A darf ein Arbeitszimmer sein Zentrum sämtlicher betrieblicher Tätigkeiten nennen.
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Einzelunternehmer B hat seine Kellertreppe zubetoniert und darf nun sein ehemaliges Arbeitszimmer eine Betriebsstätte nennen.
Was ist der Unterschied A vs. B?
(Ich meine nicht den längeren Weg sondern steuerliche Aspekte.)
Gruß,
Frank.