Betriebstkosten Guthaben nicht ausgezahlt wegen in

Hi Experte !

Frau x hat die Berechnung der Betriebstkosten 2004 erhalten und hat darin noch ein Guthaben. Diese wird aber laut Vermieter nicht ausgezahlt werden können, dar ein Insovenzverfahren vom zuständigen Amtsgericht im Januar 2006 eröffnet wird. !!! u.s.w

So, weitere Zahlungsverphlichtungen aus dem laufenden Mietverhältnis soll
weiterhin erfüllt werden.

Wie komme Frau x nun an ihr zustehenden Guthaben???

Hallo.

Hi Experte !

…ein unverdienter Titel :wink:

Frau x hat die Berechnung der Betriebskosten 2004 erhalten
und hat darin noch ein Guthaben. Diese wird aber laut
Vermieter nicht ausgezahlt werden können, da ein
Insovenzverfahren vom zuständigen Amtsgericht im Januar 2006
eröffnet wird. !!! u.s.w

Zu deutsch, dem Vermieter droht Zahlungsunfähigkeit. Es gilt aber auch zu
prüfen, ob überschaubare Vermögensverhältnisse vorliegen.
Zu diesem Thema eine pdf-Datei: http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/93…
(Vermieter wird wohl als Selbstständiger auftreten)
Quelle: jurablogs.com - suche nach Insolvenzverfahren

So, weitere Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden
Mietverhältnis soll
weiterhin erfüllt werden.

Klar, ansonsten könnte der Vermieter wg. Zahlungsverzugs kündigen

Wie komme Frau x nun an ihr zustehenden Guthaben???

Siehe den link: dazu muss man als Gläubiger aufgenommen werden.

HTH
mfg M.L.

Ah, noch einer, der in der Wohnungsbaugesellschaft wohnt :wink:

Bisher wurde nach meinem Kenntnisstand das vorl. Verfahren eröffnet, die Eröffnung des „richtigen“ Verfahren steht noch aus.

Ein Guthaben aus der Abre.2004 wird Frau x in einem eröffneten Insolvenzverfahren meiner Meinung nach nur als einfache Insolvenzgläubigerin zur Tabelle anmelden können. So es irgendwann eine Quotenzahlung gibt, wird sie den gleichen Anteil auf ihre Forderung erhalten wie die übrigen Gläubiger.

Gruß Oskar