Betriebsübergabe Vater-Sohn/neuer Arbeitsvertrag?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu oben genanntem Thema.

Firma XY ist per 01.01.2009 vom Vater an den Sohn übergeben worden. Der Sohn ist neuer Geschäftsführer. Sonst ändert sich nichts in der Firma.

Der Sohn verschickt daraufhin neue Arbeitsverträge an die Mitarbeiter.

Diese beginnen zum 01.01.2009, obwohl die Mitarbeiter schon seit Jahren in der Firma beschäftigt sind und seitdem Verträge mit dem alten Arbeitgeber (Vater) haben.
Außerdem steht unter anderem auch wieder eine Klausel mit 12 Monaten Probezeit drin, die im Fall der Unterschrift des neuen Vertrages ja wohl wieder neu beginnen würde, oder?

Meine Frage:
Müßte in dem Fall überhaupt ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben werden oder ist der alte in allen Punkten weiter gültig?

Danke schon mal im Voraus für Antworten.

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu oben genanntem Thema.

Firma XY ist per 01.01.2009 vom Vater an den Sohn übergeben
worden.

Hallo,

da empfiehlt sich zuerst ein Blick ins Gesetz, nämlich § 613a BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

eine Klausel mit 12 Monaten Probezeit

Ist das Dein Ernst mit den 12 Monaten Probezeit ? Ich frag’ nur mal so wg. § 622 Abs. 3 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

da empfiehlt sich zuerst ein Blick ins Gesetz, nämlich § 613a
BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Da habe ich leider aber nichts konkret geschriebenes zum Arbeitsvertrag gefunden?
Oder habe ich das zwischen den Zeilen nicht richtig raus gelesen?

eine Klausel mit 12 Monaten Probezeit

Ist das Dein Ernst mit den 12 Monaten Probezeit ? Ich frag’
nur mal so wg. § 622 Abs. 3 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Steht so schwarz auf weiß geschrieben.
Im alten Arbeitsvertrag steht was von 4 Monaten.

&Tschüß

Wolfgang

Danke!

Leseratte

Hallo,

Da habe ich leider aber nichts konkret geschriebenes zum
Arbeitsvertrag gefunden?
Oder habe ich das zwischen den Zeilen nicht richtig raus
gelesen?

es ist der 1. Satz:
(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Steht so schwarz auf weiß geschrieben.
Im alten Arbeitsvertrag steht was von 4 Monaten.

Wolfgang wollte dir damit sagen, dass eine 12 monatige Probezeit nicht zulässig ist, sondern max 6 Monate. -> Siehe (3) Satz 1.

TM

Betriebsübergang nach BGB
Hallo,

der Fall wäre dann doch ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB.

Dann wären zunächst die existierenden Arbeitsverträge 12 Monate (Einjährige Besitzstandswahrung) unveränderlich weiterhin gültig.

Darüber hinaus wäre es möglich, dass in einem solchen Fall gesetzteswidrige Inhalte eines neuen Arbeitsvertrages diesen teilweise oder ganz einen nichtig machen. D.h. ob unterschrieben oder nicht, er wäre möglicherweise sowieso ungültig.

In einem solchen Fall von Möchtegern-Geschäftsführerschaft wäre den Mitarbeitern der Beistand eines Fachanwalts für Arbeitsrecht oder z.b. gewerkschaftlicher Auskunftstellen mit Urteilsrechere ans Herz zu legen.

Gruß

Stefan