Liebe/-r Experte/-in,
vielen Dank fuer Ihr Angebot fuer Ratsuchende.
Mein Frage…bezieht sich auf die Firma Hamburg-Mannheimer Versicherung. Ich war dort 2,5 Jahre als
Angestellte im Werbeaussendienst beschaeftigt und
zwar in den Jahren 1989 bis 1992. Zu dem damaligen
Zeitpunkt gab es eine Betriebsvereinbarung bei der
HM das Mitarbeiter …Angestellte der HM…im Fall
dass Sie erkranken nach 3 Monaten eine mtl. Zahlung
von 300,00 DM erhalten…sowie Erwerbsunfaehigkeit
eintritt bis zur Altersrente. Nun ist die HM vor ca
2 Jahren zur ERGO Versicherung uebergegangen.
Meine Frage…wie komme ich an die „alte Betriebs-
vereinbarung aus den Jahren 1989 bis 1992 der HM“
und die jetzige Betriebsvereinbarung der ERGO Versicherung…vorrausgesetzt…dass die alte
Betriebsvereinbarung aufgehoben wurde mit dem
Uebergang auf die ERGO Versicherung.
Habe ich auf dem normalen Weg die Moeglichkeit
Einsicht in eine der Betriebsvereinbarungen
zu bekommen oder steht dies nur den unmittelbar
betroffenen Mitarbeiter die noch angestellt sind zu.
Vielen Dank fuer Ihre Rueckantwort.
Gruss
PS: Wie wurden Sie vorgehen wenn Ihr Interesse an
diesen Betriebsvereinbarungen bestuende