Hallo,
mal zusammengereimt:
Der Dienstleister A mit 20 MA hat einen großen Vertragskunden B mit dem der Vertrag zum Jahresende ausläuft, was zur Folge hätte, dass der A alle MA entlassen müsste.
Der B würde aber gerne die fachlich versierten MA von A wieder in einen neuen Betrieb einstellen, nicht alle sondern nur ca. 10, um die gleichen Arbeiten (die A vorher ausgeführt hat) wieder im eigenen Haus zu erledigen. Weitere einfache Arbeiten erledigt er mit seinem eigenen Personal.
A und B sind zwei eigenständige Unternehmen und es gibt keinen Vertrag zwischen A und B, dass man den Betriebsteil/Betrieb übernimmt.
Wenn ich den § 613a BGB richtig verstehe, handelt es sich hierbei nicht um einen Betriebsübergang. Es liegt ja kein Rechtsgeschäft zwischen A und B vor oder einfach gesagt: B kauft nicht den Betrieb von A mit Mann und Maus.
Habe ich etwas falsch verstanden oder übersehen?
Für eine Antwort schon mal Danke im voraus.
Gruß,
M.