Betriebsübergang - ja/nein?

Hallo,

mal zusammengereimt:

Der Dienstleister A mit 20 MA hat einen großen Vertragskunden B mit dem der Vertrag zum Jahresende ausläuft, was zur Folge hätte, dass der A alle MA entlassen müsste.

Der B würde aber gerne die fachlich versierten MA von A wieder in einen neuen Betrieb einstellen, nicht alle sondern nur ca. 10, um die gleichen Arbeiten (die A vorher ausgeführt hat) wieder im eigenen Haus zu erledigen. Weitere einfache Arbeiten erledigt er mit seinem eigenen Personal.

A und B sind zwei eigenständige Unternehmen und es gibt keinen Vertrag zwischen A und B, dass man den Betriebsteil/Betrieb übernimmt.

Wenn ich den § 613a BGB richtig verstehe, handelt es sich hierbei nicht um einen Betriebsübergang. Es liegt ja kein Rechtsgeschäft zwischen A und B vor oder einfach gesagt: B kauft nicht den Betrieb von A mit Mann und Maus.

Habe ich etwas falsch verstanden oder übersehen?

Für eine Antwort schon mal Danke im voraus.

Gruß,

M.

Hallo,

so etwas kann man nicht in einem Forum klären, weil dazu alle Umstände des Einzelfalls gewürdigt werden müssen. Das muss man, wenn es darauf ankommt, beim Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

Ein Betriebsübergang ist hier nicht ausgeschlossen, zum einen gibt es auch einen Teilbetriebsübergang, zum anderen scheint es sich ja um einen produktionsmittelarmen Betrieb zu handeln, der vor allem vom Know-How bestimmter Mitarbeiter lebt. Dann ist aber die Übernahme dieser Hauptbelegschaft ein gewichtiges Indiz für den Betriebsübergang. Bei betriebsmittelarmen Tätigkeiten verzichtet die Rechtsprechung praktisch völlig auf das Merkmal eines Übergangs „durch Rechtsgeschäft“, indem keinerlei Einvernehmen zwischen bisherigem und künftigem Leistungserbringer hinsichtlich der Übernahme von Personal vorausgesetzt wird.

VG
EK