Betriebsübergang: Kündigungsfrist

Hallo,

wenn ein Betriebsübergang ansteht bekommt man als Mitarbeiter ein Dokument, in dem man durch Unterschrift dem Betriebsübergang zustimmen kann.

Hat man unterschrieben und damit dem Betriebsübergang zugestimmt, gilt dann die Kündigungsfrist, die im ursprünglichen Arbeitsvertrag vereinbart wurde?

Kann man schon vor der ursprünglich vereinbarten Kündigungsfrist ausscheiden?
Beispiel: Der Betriebsübergang wird zum Monatswechsel vollzogen. Mitarbeiter X bemerkt jedoch während der ersten Tage nach dem Betriebsübergang, dass seine Arbeitsbedingungen zwar gemäß des Betriebsübergangs zulässig sind, sich aber für ihn nicht annehmbar verschlechtert haben (z.B. Überstunden werden dauerhaft eingeplant und gefordert, es ist jedoch absehbar, dass er sie im laufenden Kalenderjahr nicht durch freie Tage ausgleichen kann). Kann Mitarbeiter X dann z.B. zum Ende des laufenden Monats kündigen oder seine Zustimmung zum Betriebsübergang widerrufen?

Vielen Dank schonmal

Grüße
Tommie

Hallo

wenn ein Betriebsübergang ansteht bekommt man als Mitarbeiter
ein Dokument, in dem man durch Unterschrift dem
Betriebsübergang zustimmen kann.

Hat man unterschrieben und damit dem Betriebsübergang
zugestimmt, gilt dann die Kündigungsfrist, die im
ursprünglichen Arbeitsvertrag vereinbart wurde?

Naja, wäre nicht schlecht, wenn man den Inhalt des Schreibens kennen würde, um dazu etwas zu sagen… Durch die bloße Zustimmung zu einem Betriebsübergang ändern sich arbeitsvertragliche Inhalte zumindest nicht. Also gelten auch die ursprünglichen Küfristen (lassen wir exotische Ausnahmen im Hinblick auf anwendbare Tarifverträge mal außen vor)

Kann Mitarbeiter X dann z.B. zum
Ende des laufenden Monats kündigen

Er kann nur fristgerecht kündigen oder mit dem neuen AG einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich schließen.

oder seine Zustimmung zum
Betriebsübergang widerrufen?

Imho ist ein Widerruf ohne vorherige Vereinbarung nicht möglich. Mittels Fachanwalt kann man natürlich prüfen, ob die Unterrichtung des AN durch den AG, auf die die Zustimmung sich begründet, fehlerhaft war.

Gruß,
LeoLo

Hallo und danke!

Er kann nur fristgerecht kündigen oder mit dem neuen AG einen
Aufhebungsvertrag einvernehmlich schließen.

Okay.
Einen Aufhebungsvertrag möchte der AN definitiv nicht.

Imho ist ein Widerruf ohne vorherige Vereinbarung nicht möglich.

Okay.

ob die Unterrichtung des AN durch den AG, auf die die Zustimmung sich
begründet, fehlerhaft war.

Würde den AN doch sehr wundern, wenn es so wäre. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der AG ganz genau weiß, was er tut :wink:

Also lieber (falls der beschriebene Fall tatsächlich eintreten sollte) die Fristen einhalten und die Zeit irgendwie durchhalten…

Gruß Tommie