Betriebsübergang nach 613 BGB

Hallo zusammen, ich weiß dass man sich hier an einen Anwalt wenden soll, was ich ja auch tun werden. Da ein Teilverkauf im Unternehmen bevorsteht, nur mal was allgemeines.

Man liest überall im Web, dass man bei einem Widerspruch stets den Kürzeren zieht, weil ja meist der Arbeitsplatz mitwandert. Das Ergebnis wären betriebsbedingten Kündigungen.

Jetzt die allgemeine Frage: Macht es Sinn dem Übergang zu widersprechen, sofern es eine Chance auf nicht betriebsbedingte Kündigung gibt. Ein Ja oder nein reicht mir fürs erste… Danke