Hallo Wissende,
angenommen jemand ist Selbständig und Verkauft sein Geschäft. Was hat dieser zu beachten?
Ist es so das derjenige seinen Angestelltern vorher mitteilen muss das sie zum xx.xx.xxxx durch einen betriebsübergang eienen neuen chef bekommen?
Es ist doch so, dass die Arbeitnehmer die dort beschäftigt sind, dem Betriebsübergang wiedersprechen können. Was passiert dann? Muss dann eine betriebsbedingte kündigung fristgerecht ausgesprochen werden?
Es gibt doch keinen betrieb mehr? Kann jemand helfen?
Das einzige was ich bein Googlen gefunden habe war immmer nur auf grosse Unternehmen mit Betriebsrat bezogen…
Danke
und Schöne Grüße
Ilona