Hallo,
ich komme bei folgendem Sachverhalt nicht weiter und bitte um Hilfe.
Unternehmer A hat Betriebsprüfung am laufen. Es werden demnächst hohe Steuerschulden auf ihn zukommen. Nun möchte er wenigstens das Inventar „behalten“. Seine Idee… Inventar und Firmenwert an Unternehmer B verkaufen und entweder führt der das Unternehmen fort oder UA mietet das Inventar zurück.
Nun ist ja nach §25 HGB der neue Unternehmer für dei Schulden des alten haftbar. Gilt dies auch für Steuerschulden?
Was muss man am Firmenauftritt ändern, damit das nicht als fortführung gilt? Reicht eine kleinen Änderung im Firmennamen (zzg. Personal wechseln usw).
Wie kann man es sonst lösen?
Ich danke euch!