Betriebsübergang und Arbeitszeugnis

Hallo,

angenommen eine Firma gliedert einen Firmenbereich aus, gründet für diesen eine Tochterfirma.

Sollte ein betroffener Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis, ausgestellt vom Mutterkonzern, fordern?
Welche Vor- bzw. Nachteile hätte dieser dadurch bzw. welche Vor- und Nachteile hätte er wenn er es nicht fordert?

Laut google muss ein später ausgestelltes Endzeugnis durch den Tochterkonzern über den kompletten Beschäftigungszeitraum erteilt werden - also den beim Mutterkonzern und bei der Tochter. Ist das richtig so?

Grüße
Pako

Hallo,

zum ersten Teil Deiner Frage ein Argument FÜR das Zwischenzeugnis zum Betriebsübergang.

Ich habe persönlich in den letzten 5 Jahren drei Betriebsübergänge in einer Firma erlebt. Die jeweiligen Gechäftsführungen und damit direkten Vorgesetzten waren jeweils am ersten Tag der „Übernahme“ nicht mehr im Dienst.

Dadurch, dass ich mir sofort bei Bekanntwerden des geplanten Übergangs ein ZZ hab schreiben lassen, konnte ich wenigstens eine Beurteilung von dem Menschen, mit dem ich zusammen gearbeitet habe, bekommen.

Beste Grüße
Aquilegia A.