Betriebsübergang? und Folgen

Moin auch,

wenn ein Unternehmen A ein Unternehmen B übernimmt, in dem es den Aktionären von B ein entsprechendes Angebot macht, das von der Mehrheit angenommen wird, handelt es sich dann um einen Betriebsübergang nach §613a BGB?
Und was ist der Unterschied für die AN von B zwischen einem Betriebsübergang und einem nicht-Betriebsübergang?

fragende Grüße,

Ralph

Der Aktienkauf ist hier ein sogenannter share-deal (wie auch beim Kauf von GMBH Anteilen) der keinerlei Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis hat, das ja mit dem Unternehmen und nicht mit den Eigentümern besteht.