Moin auch,
wenn ein Unternehmen A ein Unternehmen B übernimmt, in dem es den Aktionären von B ein entsprechendes Angebot macht, das von der Mehrheit angenommen wird, handelt es sich dann um einen Betriebsübergang nach §613a BGB?
Und was ist der Unterschied für die AN von B zwischen einem Betriebsübergang und einem nicht-Betriebsübergang?
fragende Grüße,
Ralph