Betriebsübergang und Kündigung

Hallo zusammen,

Nehmen wir an es gab einen Betriebsübergang. Dadurch ist die Vereinbarung getroffen worden, dass der AN 12 Monate übernommen wird.

Darf der AG dem AN dennoch vor Ablauf dieser 12 Monate kündigen?
Was wären Kündigungsgründe?
Oder direkter: Berechtigt die Aussage des AG der AN würde angeblich „gegen ihn arbeiten“ zu einer Kündigung vor Ablauf der 12 Monate?

Auch der umgekehrte Fall wäre interessant:
Darf der AN vor Ablauf der 12 Monate kündigen oder muß er die gesamte Zeit durchhalten?

Dabei sei immer vorausgesetzt, dass die durch den übernommenen Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten wird.

Zusatz: Die Alternative eines Aufhebungsvertrags kommt nicht in Frage.

Gruß Tommie

Hallo Tommie

Darf der AG dem AN dennoch vor Ablauf dieser 12 Monate:kündigen?

ja, darf er

Was wären Kündigungsgründe?

Verhaltens, personen und betriebsbedingt. Nur wegen Betriebsübergang darf er nict kündigen,

Oder direkter: Berechtigt die Aussage des AG der AN würde
angeblich „gegen ihn arbeiten“ zu einer Kündigung vor Ablauf
der 12 Monate?

kommt drauf an, riecht nach einer verhaltensbedingten Kündigung und da muß vorher abgemahnt werden

Auch der umgekehrte Fall wäre interessant:
Darf der AN vor Ablauf der 12 Monate kündigen oder muß er die
gesamte Zeit durchhalten?

Das Kündigungsrecht des AN wird vom Betriebsübergang nicht berührt.
Gruß

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort.
Noch ein paar Detailfragen:

Verhaltens, personen und betriebsbedingt. Nur wegen
Betriebsübergang darf er nict kündigen,

Was ist der Unterschied zwischen verhaltensbedingt und personenbedingt?

Bei betriebsbedingt: Wäre es dem AG dann möglich unter gleichem Namen an einem anderen Standort mit neuem Team das Unternehmen weiterzuführen? Denke nicht, oder?

kommt drauf an, riecht nach einer verhaltensbedingten
Kündigung und da muß vorher abgemahnt werden

Wie oft muß abgemahnt werden?
Nur schriftlich oder wäre mündlich auch gültig?

Gruß Tommie

Was ist der Unterschied zwischen verhaltensbedingt und
personenbedingt?

bei einer personenbedingten Kündigung liegen die Gründe in der Person und können meist nicht geändert werden, klassischer Fall ist die krankheitsbedingte Kündigung, die eine personenbedingte Kündigung ist.

Bei der verhaltensbedingten Kündigung, liegen die Gründe im Verhalten des AN und somit kann dieser Einfluß nehmen, bedeutet aber auch, dass in der Regel eine Abmahnung vorweg passieren muß. Man kann nicht sagen, x-viele Abmahnungen dann erst Kündigung. Es kommt auf die Schwere des Vergehns an. Unentschuldigtes Fehlen, ich denke da reicht einmal abmahnen. Zu spät kommen muss öfter.

Schlecht über den AG reden, kommt drauf an z.B. Wortwahl, gegenüber Kollegen oder Kunden…

Bei betriebsbedingt: Wäre es dem AG dann möglich unter
gleichem Namen an einem anderen Standort mit neuem Team das
Unternehmen weiterzuführen? Denke nicht, oder?

Ich kenne einen solchen Fall, wo dies eben doch geht. Aber hier will ich keine Aussage machen, weil hier ganze Regale mit Entscheidungen gefüllt wurden. Da braucht man alle Infos, um eine Einschätzung abgeben zu können.

kommt drauf an, riecht nach einer verhaltensbedingten
Kündigung und da muß vorher abgemahnt werden

Wie oft muß abgemahnt werden? siehe oben

Nur schriftlich oder wäre mündlich auch gültig?

Abmahnungen gehen auch mündlich, würde ich aber jedem AG von abraten, weil hier die Beweislast beim AG liegt.

Gruß Tommie