Liebe Wissende,
angenommen, man würde eine Firma auf Rentenbasis übernehmen,
kann man vertraglich festlegen, dass man nur Schulden übernimmt,
die bei Übergabe bekannt sind?
Und, kann man einzelne Schulden ausschließen?
MfG
FL
Liebe Wissende,
angenommen, man würde eine Firma auf Rentenbasis übernehmen,
kann man vertraglich festlegen, dass man nur Schulden übernimmt,
die bei Übergabe bekannt sind?
Und, kann man einzelne Schulden ausschließen?
MfG
FL
Betriebsübernahme = Kaufvertrag d.h alles ist mgl.
Hi !
Vom Grundsatz stellt ein Betriebsübernahmevertrag einen Kaufvertrag dar. In Kaufverträgen herrscht bezüglich der einzelnen Punkte in Deutschland Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass genau aufgenommen werden kann, was (nicht) übergehen soll.
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen jedoch, für die Formulierung des Vertrages einen Anwalt/Steuerberater hinzuzuziehen. Der Anwalt kann überprüfen, ob die Formulierungen dem geltenden Recht entsprechen und der Steuerberater kann unter den Gesichtspunkten der Steueroptimierung den Vertragsentwurf prüfen.
Bei falscher Vertragsgestaltung kann man leicht mehrere 1.000,00 Euro in den Sand setzen.
Sollte auch ein Grundstück übertragen werden, ist auch noch ein Notar einzuschalten.
BARUL76
Hi,
das ist echt, was ich von einem Wissenden erwartet habe!
Kurze, knappe Angabe des Wesentlichen.
Du hast mir sehr geholfen…und leider weiß
ich nicht, wie man Sterne vergibt…
Ganz liebe Grüße, Baroul76!
FML