Hallo!
Angenommen jemand arbeitet als Bürofachkraft für einen Agenturpartner eines großen Unternehmens. Der AGP beendet seinen Vertrag mit dem Unternehmen aus gesundheitlichen Gründen, das Unternehmen führt bis zum Vertragsabschluß mit einem neuen Partner das Büro übergangsweise weiter, behält auch zu den bestehenden Konditionen die Bürofachkraft, es wird ein auf zwei Monate befristeter Übergangsvertrag ausgehändigt. Der neue Partner stellt sich zwischenzeitlich vor mit den Worten: Hallo, ich habe gehört, sie m ö c h t e n auch weiterhin hier arbeiten!
Er wird den Betrieb nahtlos übernehmen, also wieder ein Übergang. M u s s er die Bürokraft übernehmen?
Danke für Antworten!
LG
elviretta
Hallo!
Angenommen jemand arbeitet als Bürofachkraft für einen
Agenturpartner eines großen Unternehmens. Der AGP beendet
seinen Vertrag mit dem Unternehmen aus gesundheitlichen
Gründen, das Unternehmen führt bis zum Vertragsabschluß mit
einem neuen Partner das Büro übergangsweise weiter, behält
auch zu den bestehenden Konditionen die Bürofachkraft, es wird
ein auf zwei Monate befristeter Übergangsvertrag ausgehändigt.
Der neue Partner stellt sich zwischenzeitlich vor mit den
Worten: Hallo, ich habe gehört, sie m ö c h t e n auch
weiterhin hier arbeiten!
Er wird den Betrieb nahtlos übernehmen, also wieder ein
Übergang. M u s s er die Bürokraft übernehmen?
Prinzipiell JA (§ 613a BGB).
Der neue Eigentümer muß auch grundsätzlich die bestehenden Arbeitsverträge erst mal unverändert übernehmen. Deshalb kann es sein, daß dein „Übergangsvertrag“ rechtswidrig war. Hoffentlich hast Du nichts unterschrieben.
Da es aber einige Stolperfallen in der Rechtsprechung zum § 613a BGB gibt und dein prinzipieller Kündigungsschutz sowieso von der Größe des (neuen)Betriebs abhängt, solltest Du Dich unbedingt vor Ort juristisch beraten lassen.
Danke für Antworten!
Bitte
LG
elviretta
&Tschüß
Wolfgang