ein jahrelanger arbeitgeber gibt sein geschäft auf , aus altersbedingten gründen. dieser hat 10 angestellte. ein großhandel übernimmt dieses geschäft. was muss ein arbeitnehmer bei der übernahme beachten? die angestellten sollen mit übernommen werden.
Was sollte der gross beachten müssen?Er sollte seine Arbeit genau so fortführen wie er sie beisher getan hat und der Rest findet sich,meiner Meinung nach.Es ändert sich ja für ihn nichts was seine Tätigkeit angeht!
Das kommt auch ein wenig auf die genauere Situation an.
Wenn der Arbeitnehmer gut ist, kann er einen besseren Vertrag bzw. ein besseres Gehalt herausschlagen, gutes Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.
Natürlich kann das auch schiefgehen und er ist raus.
Wenn es jedoch klappt, sollte er dem Arbeitgeber dankbar und entgegenkommend sein und so gut arbeiten wie er kann.
Aus dem Fragetext entnehme ich, daß der Fragesteller (Uwe) sich im Allgemeinen nicht ganz so gerne Mühe gibt. Bitte nicht persönlich nehmen, daß ist meine ehrliche Wahrnehmung.
Wenn er der Arbeitnehmer ist, sollte er mit seinem alten Gehalt und der Übernahme durch die Großhandelsfirma glücklich, zufrieden und dankbar sein.
Hallo,
also zunächst muss man gar nichts machen, die Arbeitsverträge laufen unverändert weiter, lediglich das Gehalt kommt von einem anderen Arbeitgeber.
Selbstverständlich kann man fragen, ob es in dem neuen Betrieb zum Beispiel eine betriebliche Altersversorgung gibt.
Ob die gleiche Gewerkschaft zuständig ist, kann man auch bei selbiger erfragen, wenn man denn Mitglied ist.
Ansonsten gilt der Tarifvertrag des neuen Arbeitgebers, so es denn einen gibt.
Gruß
Der Fragesteller hat das Stichwort Arbeitsrecht angegeben, daher der Hinweis, das an dieser Stelle keine rechtliche Beratung erbracht werden kann.
Wie die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sind, hängt unter anderem von der Rechtsform des verkauften Unternehmens ab (Kapitalgesellschaft? Personenfirma? o.ä.? ) und der Struktur der Übernahme, die der alte und der neue Eigentümer vereinbart haben (wurden Anteile an einer GmbH verkauft oder einfach ein Teil der Wirtschaftsgüter? o.ä.). Leider werden dazu keine Angaben gemacht.
Im einfachsten Fall, dass der Käufer die Anteile an einer GmbH gekauft hat und sich somit nur der Eigentümer der GmbH geändert hat, sollte sich für die Arbeitnehmer vordergründig nichts ändern. Die Arbeitsverträge bestehen mit der GmbH, und die exisitiert nach wie vor in unveränderter Form.