Darf die Geschäftsleitung einer Handwerksfirma den gesamten Urlaub der Belegschaft bestimmen?
Also z.B. im Sommer zwei Wochen und zwischen den Jahren drei Wochen. Somit wären in diesem Beispiel keine Urlaubstage mehr von den Arbeitern frei verfügbar, weil fünf von fünf Wochen schon verplant sind.
Darf die Geschäftsleitung einer Handwerksfirma den gesamten
Urlaub der Belegschaft bestimmen?
Also z.B. im Sommer zwei Wochen und zwischen den Jahren drei
Wochen. Somit wären in diesem Beispiel keine Urlaubstage mehr
von den Arbeitern frei verfügbar, weil fünf von fünf Wochen
schon verplant sind.
Das BUrlG http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html sieht beide Ansprüche vor. Das kommt auf die Auslegung drauf an wie gut diese kleine Firma, vielleicht 2 AN, das begründen kann. Nimmt einer Urlaub, fehlen bereits 50% der Belegschaft und die verbleibende „Belgschaft“ hätte in dieser Zeit 200% zu leisten um den Geschäftsbetrieb nicht zu gefährden. Andererseits ist dem AG zuzumuten über Aushilfen, z.B. Leiharbeiter, dies auszugleichen, um dem MA seinen Urlaub in der von ihm gewünschten Zeit zu ermöglichen. Auch der AN kann erhebliche Gründe haben, z. B. Bindung an gewisse Ferienzeiten wegen der Kinder, eingetretene Krankheiten welche den Urlaub verschieben und nicht weiter ins nächste Kalenderjahr übertragbar machen.
In meinem Beispiel gibt es keine Lehrer.
Außerdem wissen die Lehrer um ihren Urlaub schon lange bevor sie Lehrer werden.
Dazu hat ein Lehrer ja wohl mehr als 25 Tage Ferien (wie in meinem Beispiel), oder seh ich da was falsch???
Die „kleine“ Firma in meinem Beispiel hat 40 Arbeiter auf welche meine Frage aufbaut.
Der AG begründet es hierbei mit Arbeitsmangel, der jedoch keinesfalls zutrifft.
Gruß Miyagi
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Die „kleine“ Firma in meinem Beispiel hat 40 Arbeiter auf
welche meine Frage aufbaut.
Der AG begründet es hierbei mit Arbeitsmangel, der jedoch
keinesfalls zutrifft.
Wenn der AG Betriebsferien anordnet (und das auch frühzeitig genug macht), dann ist das rechtens und völlig in Ordnung!
Jetzt kannst Du wieder anmerken, dass der fktive Fall kein Hotel, Skiliftbetreiber, Kindergarten, Schwimmbad usw. ist, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es auch in Deinem Beispiel ok ist.
Ich halte lediglich die Tatsache angreifbar, dass der VOLLE Urlaub in einem Handwerksbetrieb derart verplant wird - aber auch hier wäre der Einzelfall zu prüfen…