Betriebsveräußerung - vorher Entnahme PKW

hallo,

A veräußert zum 30.06.2010 seinen betrieb. nicht mit veräußert wird der im BV befindliche PKW (schätzwert 20.000 + USt). diesen entnimmt A zum 30.06.2010 ins PV.

fragen:

  • zählt die entnahme des PKW bzw. die aufdeckung der stillen reserven zum laufenden gewinn oder zum aufgabegewinn ?

  • fällt bei der entnahme USt an ?

danke

gruß inder

  • zählt die entnahme des PKW bzw. die aufdeckung der stillen
    reserven zum laufenden gewinn oder zum aufgabegewinn ?

Aufgabegewinn, § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG, Ansatz mit dem gemeinen Wert.

  • fällt bei der entnahme USt an ?

Grundsätzlich ja, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG

danke

Bitte.