Wenn es eine Betriebsvereinbahrung u.a. zu den Pausenzeiten gibt, ich aber nach dem Arbeitszeitgesetz meine Pausen machen möchte, geht das? Was gilt die Betriebsvereinbahrung oder das Arbeitszeitgesetz oder beides?
Hallo,
das ArbZG regelt Mindestpausen, die BV kann längere Pausen regeln. Die sind dann verbindlich.
VG
EK